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Produktrückruf: Stockmeyer Teewurst grob Rügenwalder Art - 125 gr. Becher

von

Foto; Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH das Produkt „Stockmeyer Teewurst grob Rügenwalder Art“, 125 g (Teewurst im Becher), Produktionscharge mit den Verbrauchsdaten 06.10.2018, 08.10.2018 und 09.10.2018 zurück. Im Rahmen amtlicher Untersuchungen wurden E. coli-Bakterien festgestellt. Die Produkte wurden bundesweit in  Märkten von Netto Marken-Discount verkauft.

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Alle anderen Teewurst-Artikel von Stockmeyer sind von dem Rückruf nicht betroffen.

In Abstimmung mit den Behörden hat das Unternehmen die Rückholung aus dem Handel bereits veranlasst. Diese Produkte sollten nicht verzehrt werden. Eine Erkrankung mit den nachgewiesenen Keimen äußert sich meistens innerhalb einer Woche mit Durchfall und Bauchkrämpfen. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche VTEC-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

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Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind. Kunden, die das Produkt gekauft haben, können es im Handel selbstverständlich gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Verbraucher können sich an Stockmeyer unter der Telefonnummer 05426 / 82-580 wenden.

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In Abstimmung mit den Behörden hat das Unternehmen die Rückholung aus dem Handel bereits veranlasst. Diese Produkte sollten nicht verzehrt werden. Eine Erkrankung mit den nachgewiesenen Keimen äußert sich meistens innerhalb einer Woche mit Durchfall und Bauchkrämpfen. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche VTEC-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

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