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18-Jähriger Fahrschüler mit Kleinkraftrad, ohne Führerschein und abgelaufene Kennzeichen unterwegs

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Flensburg - Der junge Mann wird mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen müssen. - Archivfoto: Thomsen

Sonntagabend gegen 21.30 Uhr fiel einer Streife der Bundespolizei ein Kleinkraftrad ohne Licht im Bereich des Bahnhofes auf. Die Beamten stoppten das Fahrzeug präventiv. Dabei stellten sie fest, dass das Fahren des Kleinkraftrades führerscheinpflichtig war.

Der 18-Jährige äußerte, dass er noch in der Fahrschulausbildung sei und somit keine Fahrerlaubnis dafür hatte. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Des Weiteren stellten die Bundespolizisten fest, dass das Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2018 war. Dieses war nicht mehr gültig. Somit wird er mit einer weiteren Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen müssen.

Samstagabend war eine Streife der Bundespolizei ein Mercedes Benz aufgefallen.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass das Kennzeichen zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Das Fahrzeug wurde gestoppt, die Kennzeichen entwertet und das Fahrzeug abgestellt. Den 33-Jährigen erwartet ebenfalls ein Strafverfahren.

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