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18-Jähriger überholt Videostreife der Polizei - Anschließend mit 203 km/h in Richtung Husum

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Am Montagabend (19.08.19), gegen 19.15 Uhr, befuhr die Videostreife des Polizei-Autobahnrevieres Nord - Fachdienst Husum - die B 200 in Richtung Husum. Noch innerorts wurden die Beamten in Wanderup von einem Audi überholt, dessen Fahrer im weiteren Verlauf der Fahrt immer wieder voll beschleunigte und die zulässige Geschwindigkeit erheblich überschritt. Der Fahrer überholte mehrfach trotz vorhandener Sperrflächen und durchgezogenen Linien, wechselte dazu ruckartig auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs und gab stets Vollgas. Er schien mit dem hochmotorisierten Fahrzeug überfordert zu sein, so dass die Beamten dem Audi folgten, dessen Fahrweise auf Video dokumentierten und eine Geschwindigkeitsmessung durchführten.

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www.förde.news

Auf einer Wegstrecke von 800 Metern wurde schließlich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 203 Km/h ermittelt. Um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, stoppten die Beamten den Audi sofort. Nachdem der 18-Jährige angehalten wurde und den Zivilwagen als Polizeifahrzeug erkannte, faltete er seine Hände über dem Kopf und legte sein Gesicht auf dem Lenkrad ab - offensichtlich ahnte er, welche Folgen seine Fahrt hat. Gegen den Nordfriesen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer derart kurvigen und zur Tatzeit stark befahrenen Strecke muss die Polizei davon ausgehen, dass der Betroffene das Tempo vorsätzlich überschritten hat, sodass dem jungen Mann neben einem Bußgeld in Höhe von 1200 EUR auch ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt wird. Da er bereits im Alter von 16 Jahren seine erste Fahrerlaubnis erwarb, befindet er sich nicht mehr in der Probezeit. Eine Nachschulung (Kosten ca. 500 EUR) bleibt ihm also erspart. Es erfolgt jedoch ein Eintrag in die Verkehrssünderdatei des KBA. Hätte die Fahrweise zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt oder wäre der Eindruck eines "Fahrzeugrennens" entstanden, so würde die Staatsanwaltschaft eine Straftat prüfen, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden wäre.

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Erst am vergangenen Freitag hielt die Polizei zwei Fahranfänger an, die ebenfalls viel zu schnell unterwegs waren. Zwar hatte der Geschwindigkeitsverstoß für beide Fahrzeugführer kein Fahrverbot zur Folge, eine Nachschulung und damit verbundene Kosten sowie eine Verlängerung der Probezeit bleibt ihnen wohl aber nicht erspart.

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Auf einer Wegstrecke von 800 Metern wurde schließlich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 203 Km/h ermittelt. Um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, stoppten die Beamten den Audi sofort. Nachdem der 18-Jährige angehalten wurde und den Zivilwagen als Polizeifahrzeug erkannte, faltete er seine Hände über dem Kopf und legte sein Gesicht auf dem Lenkrad ab - offensichtlich ahnte er, welche Folgen seine Fahrt hat. Gegen den Nordfriesen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer derart kurvigen und zur Tatzeit stark befahrenen Strecke muss die Polizei davon ausgehen, dass der Betroffene das Tempo vorsätzlich überschritten hat, sodass dem jungen Mann neben einem Bußgeld in Höhe von 1200 EUR auch ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt wird. Da er bereits im Alter von 16 Jahren seine erste Fahrerlaubnis erwarb, befindet er sich nicht mehr in der Probezeit. Eine Nachschulung (Kosten ca. 500 EUR) bleibt ihm also erspart. Es erfolgt jedoch ein Eintrag in die Verkehrssünderdatei des KBA. Hätte die Fahrweise zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt oder wäre der Eindruck eines "Fahrzeugrennens" entstanden, so würde die Staatsanwaltschaft eine Straftat prüfen, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden wäre.

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Erst am vergangenen Freitag hielt die Polizei zwei Fahranfänger an, die ebenfalls viel zu schnell unterwegs waren. Zwar hatte der Geschwindigkeitsverstoß für beide Fahrzeugführer kein Fahrverbot zur Folge, eine Nachschulung und damit verbundene Kosten sowie eine Verlängerung der Probezeit bleibt ihnen wohl aber nicht erspart.

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