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A7 - Altholzkrug: Schwerlast- und Gefahrgutkontrollen

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- Archivbild - Foto: Flensburger-Stadtanzeiger.de

   A7 - Altholzkrug (ots) - Am Donnerstag, 04.01.2018 wurden auf dem Rastplatz Altholzkrug auf der A7 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr  durch besonders geschulte Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Nord Schwerlast- und Gefahrgutkontrollen durchgeführt.

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Insgesamt wurden 45 Lastkraftwagen und deren Fahrer überprüft.
 Die Polizisten wurden von vier Beamten der Bundeszollverwaltung sowie zwei Angestellten des Bundesamtes für den Güterverkehr unterstützt.

Zuvor wurden im Bereich der Kontrollstelle ein Geschwindigkeitstrichter auf 60 Km/h sowie ein Überholverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge eingerichtet.

Bei den überprüften Fahrzeugen mussten die Beamten 15 Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz fertigen. Bei der Kontrolle eines LKW wurde festgestellt, dass der Fahrer zwar im Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis seines Heimatlandes ist, in Deutschland aber kein Fahrzeug führen darf. Er wird sich in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein geeigneter Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis am Kontrollort eintraf, um den LKW weiter in Richtung Norden zu lenken.

Des Weiteren wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Abfallgesetz gefertigt, da der Betroffene bei der Beförderung von Abfällen nicht die entsprechenden Genehmigungen vorweisen konnte und der LKW nicht entsprechend des Abfallgesetzes gekennzeichnet war.

Zusätzlich wurden durch den Zoll mehrere LKW aus dem nicht europäischen Ausland kontrolliert. Bei drei der kontrollierten LKW wurden insgesamt 600 Zigaretten aufgefunden, die über die geltende Freimenge hinaus mitgeführt wurden. Die zu viel mitgeführten Zigaretten wurden einbehalten und die entsprechenden Bußgelder wurden vor Ort entrichtet.

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Außerdem wurden 13 Autofahrer gebührenpflichtig verwarnt, die zuvor das auch für sie geltende Überholverbot missachtet hatten.

] Zu guter Letzt: Ein LKW-Fahrer missachtete die Anhaltezeichen der Polizei, als er in die Kontrollstelle eingewiesen werden sollte. Zwei aufmerksame Beamte fuhren sofort mit einem Streifenwagen hinterher und konnten den LKW an der letzten Ausfahrt vor der Bundesgrenze anhalten. Im Rahmen der Kontrolle durch die Beamten gab der Fahrer an, er sei der Meinung gewesen: "Der Parkplatz sei gesperrt". Diese Ausrede half ihm nicht. Gegen ihn wurde  ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des "Missachtens von Zeichen und Weisungen" eingeleitet.

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Insgesamt wurden 45 Lastkraftwagen und deren Fahrer überprüft.
 Die Polizisten wurden von vier Beamten der Bundeszollverwaltung sowie zwei Angestellten des Bundesamtes für den Güterverkehr unterstützt.

Zuvor wurden im Bereich der Kontrollstelle ein Geschwindigkeitstrichter auf 60 Km/h sowie ein Überholverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge eingerichtet.

Bei den überprüften Fahrzeugen mussten die Beamten 15 Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz fertigen. Bei der Kontrolle eines LKW wurde festgestellt, dass der Fahrer zwar im Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis seines Heimatlandes ist, in Deutschland aber kein Fahrzeug führen darf. Er wird sich in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein geeigneter Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis am Kontrollort eintraf, um den LKW weiter in Richtung Norden zu lenken.

Des Weiteren wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Abfallgesetz gefertigt, da der Betroffene bei der Beförderung von Abfällen nicht die entsprechenden Genehmigungen vorweisen konnte und der LKW nicht entsprechend des Abfallgesetzes gekennzeichnet war.

Zusätzlich wurden durch den Zoll mehrere LKW aus dem nicht europäischen Ausland kontrolliert. Bei drei der kontrollierten LKW wurden insgesamt 600 Zigaretten aufgefunden, die über die geltende Freimenge hinaus mitgeführt wurden. Die zu viel mitgeführten Zigaretten wurden einbehalten und die entsprechenden Bußgelder wurden vor Ort entrichtet.

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] Zu guter Letzt: Ein LKW-Fahrer missachtete die Anhaltezeichen der Polizei, als er in die Kontrollstelle eingewiesen werden sollte. Zwei aufmerksame Beamte fuhren sofort mit einem Streifenwagen hinterher und konnten den LKW an der letzten Ausfahrt vor der Bundesgrenze anhalten. Im Rahmen der Kontrolle durch die Beamten gab der Fahrer an, er sei der Meinung gewesen: "Der Parkplatz sei gesperrt". Diese Ausrede half ihm nicht. Gegen ihn wurde  ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des "Missachtens von Zeichen und Weisungen" eingeleitet.

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