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Achtung Geldwäsche: Das LKA warnt vor angeblich lukrativen Stellenangeboten für Finanz- und Warenagenten

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Schleswig-Holstein - Mit seriös wirkenden Suchanzeigen in einschlägigen Internetportalen suchen die kriminellen Täter so genannte „App-Tester" - Foto: Thomsen

Wie das LKA mitteilt registriert die Geldwäschedienststelle des Landekriminalamtes im Verlauf der Corona-Pandemie vermehrt, dass Menschen auf Anzeigen reagieren, die ihnen aus dem Homeoffice heraus leicht verdientes Geld suggerieren. Am Ende sehen sie sich dann allerdings oftmals mit einer Anzeige wegen des Verdachts der leichtfertigen Geldwäsche und einem Schuldenberg konfrontiert.

In Zeiten, in denen viele Bürger*innen sich gezwungen sehen, nach Nebentätigkeiten aus dem Homeoffice heraus zu suchen, haben Täter leichtes Spiel, die mit einer perfiden Masche einen vermeintlich sicheren Job mit guten Verdienstmöglichkeiten versprechen.

Mit seriös wirkenden Suchanzeigen in einschlägigen Internetportalen suchen sie so genannte „App-Tester“. Es kommt auch vor, dass die Täter gezielt Arbeitssuchende mit diesem Jobangebot ansprechen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann mittels Messenger, wie z.B. WhatsApp. Die Angeworbenen eröffnen angeblich zu Testzwecken online Konten bei verschiedenen Banken. Sie erhalten sogar Verhaltenshinweise für die obligatorische Onlinebefragung per Videochat.  Die Daten für die Konten geben sie dann an ihre Auftraggeber weiter, die die Zugänge sofort ändern und die Konten dann für wenige Wochen nutzen, um aus Betrugstaten stammende Gelder in Länder wie Litauen, Lettland, Russland oder die Türkei zu transferieren, bis den Geldwäscheabteilungen der Banken diese Geldbewegungen auffallen und sie den Geldwäscheverdacht durch den Kontoinhaber zur Anzeige bringen. Überweisungen von 20.000 bis 30.000 Euro pro Konto sind keine Seltenheit. Das eingegangene Geld wird in der Regel tagesaktuell durch die Täter weitergeleitet.

Den „App-Testern“ werden von den Anwerbern seriös wirkende Arbeitsverträge zugesandt. Wenn sie im Internet nach der Firma suchen, stoßen sie auf existierende Betriebe. Lediglich die angegebenen Mailadressen und Handynummern auf den Verträgen könnten Verdacht erregen. Pro eingerichtetem Konto werden 20 Euro Vergütung vereinbart, die sie allerdings nie erhalten. Nicht selten werden 6 bis 8 Konten eingerichtet, bevor Banken und Polizei aufmerksam werden.  Die gutgläubigen Kontoeinrichter fallen meist aus allen Wolken, wenn die Polizei sie mit ihren Taten konfrontiert.

Mit einer vermeintlich noch lukrativeren Masche werden in gleichen Portalen und mit ähnlicher Anbahnungsform Menschen gesucht, die für die Auftraggeber Warenpakete annehmen, sammeln und weiter verschicken. Neben den bereits beschriebenen Arbeitsverträgen werden ihnen bis zu 16 Euro Stundenlohn versprochen. Sogar die bereits frankierten Adressaufkleber in die oben genannten Staaten werden übersandt. Die so genannten Warenagenten nehmen an sie adressierte Päckchen mit Handys oder Tablets an und leiten sie dann in größeren Chargen weiter.

Die Begründung für dieses „Geschäftsmodell“ wird ihnen damit erklärt, dass man sich die Waren aufgrund angeblicher Handelssanktionen nicht direkt senden lassen kann oder die Waren hier angeblich schlicht billiger als in den Zielländern seien. Zugrunde liegen hier natürlich Betrugsdelikte. In der Regel erfahren die Warenagenten erst dann von ihrem Fehlverhalten, wenn die Polizei auf sie zukommt.

„Die Haupttäter agieren aus der digitalen Deckung heraus und sind für uns schwer ermittelbar“, erklärt Roland Otto, Mitarbeiter im Geldwäschesachgebiet des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein. Die Verfolgung von ins Ausland transferierten Geldern ist sehr aufwändig und oft schwierig. Auch die verschickten Pakete werden im Ausland noch mehrmals weitergeleitet, bevor sie ihren Empfänger erreichen. Und die Handys, die oftmals die einzige Kontaktmöglichkeit zu den Tätern darstellen, sind meist auf nichtexistierende Personen angemeldet.

„Die Finanz- und Warenagenten, wie wir die App-Tester und Warenweiterleiter nennen, haben sich strafbar gemacht und können wegen leichtfertiger Geldwäsche belangt werden. So werden leichtgläubige Jobsuchende nicht selten zu teils hohen Geldstrafen verurteilt“, erklärt der Ermittler.

Aber das sind nicht die einzigen Folgen, denn neben der Vorstrafe werden sie meist auch für die entstandenen Schäden haftbar gemacht und stehen plötzlich vor einem großen Schuldenberg.

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