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Bilanz der Schwerpunktwoche Handy und Gurt

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- Archivbild - Foto: Förde.news

Kiel (ots) - Im Rahmen der europaweiten TISPOL-Kontrollwoche vom 11. März  bis 17. März 2019 führte die Landespolizei verstärkt Verkehrskontrollen durch. Im Fokus der Kontrollen standen Verstöße gegen die Gurtpflicht und Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer (Ablenkung durch die Nutzung von elektronischen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones). Am Mittwoch, den 13.03.2019, fanden auch landesweite Großkontrollen statt.

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Nun liegt die Bilanz der gesamten Kontrollwoche vor:

   - Insgesamt wurden rund 12.300 Fahrzeuge kontrolliert,

   - dabei wurden insgesamt 1220 Gurtverstöße festgestellt, in 37  Fällen wurden Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert,
                       - in 1005 Fällen waren Verkehrsteilnehmer durch die verbotene Nutzung von Mobiltelefon etc. abgelenkt und müssen nun mit einem Bußgeld rechnen,

   - in 47 Fällen mussten Strafverfahren eingeleitet werden (z.B. wegen fehlenden Versicherungsschutzes, fehlender Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauchs),

   - in 33 Fällen wurden Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.

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Bei der vergleichbaren Kontrollaktion im März 2018 wurden zwar mehr Verstöße festgestellt (2014 Gurtverstöße und 1222 Handyverstöße), die Beanstandungsquote war allerdings geringer (3236 Verstöße auf 21.000 Kontrollierte; nun 2225 Verstöße auf 12.300 Kontrollierte).

Die Überwachungsaktion mit dem Schwerpunkt Sicherheitsgurt und Handy wird Mitte September 2019 wiederholt werden. Bei der nächstfolgenden Aktion der Landespolizei wird vom 01. bis 07. April ein Überwachungsschwerpunkt auf die zulässigen Geschwindigkeiten gelegt.

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Nun liegt die Bilanz der gesamten Kontrollwoche vor:

   - Insgesamt wurden rund 12.300 Fahrzeuge kontrolliert,

   - dabei wurden insgesamt 1220 Gurtverstöße festgestellt, in 37  Fällen wurden Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert,
                       - in 1005 Fällen waren Verkehrsteilnehmer durch die verbotene Nutzung von Mobiltelefon etc. abgelenkt und müssen nun mit einem Bußgeld rechnen,

   - in 47 Fällen mussten Strafverfahren eingeleitet werden (z.B. wegen fehlenden Versicherungsschutzes, fehlender Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauchs),

   - in 33 Fällen wurden Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.

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Bei der vergleichbaren Kontrollaktion im März 2018 wurden zwar mehr Verstöße festgestellt (2014 Gurtverstöße und 1222 Handyverstöße), die Beanstandungsquote war allerdings geringer (3236 Verstöße auf 21.000 Kontrollierte; nun 2225 Verstöße auf 12.300 Kontrollierte).

Die Überwachungsaktion mit dem Schwerpunkt Sicherheitsgurt und Handy wird Mitte September 2019 wiederholt werden. Bei der nächstfolgenden Aktion der Landespolizei wird vom 01. bis 07. April ein Überwachungsschwerpunkt auf die zulässigen Geschwindigkeiten gelegt.

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