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Dänische Polizei: „Wir weisen niemanden ab, der Asyl sucht“

Pattburg / Flensburg - Zurückweisungen würden vor allem Menschen aus Nicht-EU-Staaten treffen, die bei der stichprobenartigen Einreisekontrolle an den Grenzübergängen entdeckt werden. - Fotos: Iwersen

Nach dem Anstieg der Zurückweisungen herrscht beidseits der Grenze Unklarheit über die genauen Zahlen der bei der Einreise nach Dänemark abgewiesenen Menschen. Die dänische Polizei stellt jedoch klar, dass sie niemanden zurückweist, der in Dänemark Asyl beantragen möchte.

Wie Helle Lundberg, Pressesprecherin der Polizei für Süddänemark (Syd- og Sønderjyllands Politi) mitteilt, sei die Anzahl der zurückgewiesenen Menschen im Verhältnis Einreisefrequenz immer noch niedrig. „Das ist ein sehr kleiner Anteil“, so Lundberg. Genaue Zahlen dazu kann allerdings auch die dänische Polizei, ebenso wie die Bundespolizei, nicht nennen. Alleine am Donnerstag sollen aber über 50 Menschen am Grenzübergang Harrislee an die Bundespolizei übergeben worden sein.

Gleichzeitig stellt sie klar, dass nicht alle Menschen ohne biometrischen Pass an der Grenze abgewiesen werden. „Vertriebene aus der Ukraine können aufgrund der Kriegssituation ein Notvisum bekommen, sofern sie einen älteren Pass haben, der noch nicht über biometrische Merkmale verfügt“, erklärt die Pressesprecherin. Mit einem biometrischem Pass oder dem Notfallvisum könnten die Menschen aus der Ukraine sich nach ihren Worten für zunächst 90 Tage in Dänemark als Touristen aufhalten - „beispielsweise um Freunde oder Familie zu besuchen und dort unterzukommen“, stellt Helle Lundberg klar. Sie müssen allerdings über ausreichend Geld verfügen, um für ihren Aufenthalt und die Rückreise aufkommen zu können. Als Richtwert gelten bei einer privaten Unterbringung 350 Dänische Kronen (47 Euro) pro Tag.

Für Transitreisen durch Dänemark, um beispielsweise nach Schweden oder Norwegen zu kommen, würden allerdings die gleichen Regeln wie für einen Aufenthalt im Königreich gelten.

Zurückweisungen würden vor allem Menschen aus Nicht-EU-Staaten treffen, die bei der stichprobenartigen Einreisekontrolle an den Grenzübergängen entdeckt werden. Diese würden aber zunächst in die Aufnahmeeinrichtung nach Bau (Bov) bei Pattburg gebracht und dort befragt. „Wer in Dänemark Schutz sucht und Asyl beantragen möchte, kann selbstverständlich bleiben, bis über sein Verfahren entschieden ist - wir weisen niemanden ab, der Asyl beantragen möchte“, erläutert Helle Lundberg das Verfahren.

Wer sich für einen Asylantrag entscheidet, wird dann in das Aufnahmezentrum Sandholm nördlich von Kopenhagen gebracht. „Der dänische Staat kommt dann selbstverständlich für die Unterbringung und Verpflegung auf“, berichtet die Pressesprecherin. Alternativ ist während des Asylverfahrens auch eine Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden möglich.

Allerdings dürfte sich die Gesetzeslage aufgrund der Krisensituation in der Ukraine schon bald zu Gunsten der Kriegsvertriebenen ändern. Das dänische Kabinett hat beschlossen, ein Sondergesetz mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren einzuführen. Es soll bereits Mitte März in Kraft treten und dafür sorgen, dass vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtete Menschen schnell eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen sollen - auch ohne das bisher dafür erforderliche Asylverfahren. Das Gesetz, bei dem aktuell noch letzte Details abgestimmt werden, soll neben ukrainischen Staatsbürgern auch die Menschen umfassen, die einen Flüchtlingsstatus in der Ukraine haben und vor dem Krieg flüchten mussten - mitsamt der „Kernfamilie“ und anderen Familienangehörigen aus dem gleichen Hausstand.

„Russlands Angriff auf die Ukraine ist völlig inakzeptabel und Dänemark hat eine Verantwortung dafür, den vertriebenen Menschen zu helfen - deshalb freue ich mich sehr über die große Einigkeit über das neue Gesetz, sodass die Kriegsvertriebenen schnell am Arbeitsmarkt teilnehmen und Kinder die Schule besuchen können“, führte der dänische Minister für auswärtige Angelegenheit und Integration, Mattias Tesfaye aus.

 

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