Flensburg – Am Dienstag (27. Januar 2026) sind auf einem Teich auf dem Universitätsgelände in Flensburg zwei Hakenkreuze entdeckt worden. Die Polizei rückte gegen 11.00 Uhr an und leitete Ermittlungen ein.
Die verbotenen Symbole waren auf dem Teich zwischen Bibliothek und Audimax festgestellt und der Polizei gemeldet worden. Mehrere Versuche der Beamten, die verfassungswidrigen Kennzeichen zu entfernen, scheiterten zunächst. Daraufhin wurden die örtliche Feuerwehr sowie das zuständige Technische Betriebszentrum hinzugezogen. Die weiteren Maßnahmen zur Entfernung der Darstellungen übernahm die Feuerwehr.
Die Ermittlungen wurden vom Staatsschutz der BKI Flensburg übernommen. Im Rahmen dieser Ermittlungen konnten inzwischen drei 14-jährige deutsche Tatverdächtige ermittelt werden. Nach derzeitigem Stand gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass den Jugendlichen die Tragweite ihres Handelns offenbar nicht bewusst war und sie ihre Tat nicht mit dem am selben Tag stattfindenden Holocaust-Gedenktag in Verbindung gebracht haben.
Unabhängig von dieser Einschätzung hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.