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Jalmer Moor - LKW mit Gefahrgut kontrolliert - Weiterfahrt untersagt

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Jalmer Moor: Aufgrund der Gesamtumstände wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt und der LKW am Kontrollort mit einer Parkkralle gesichert. - Symbolfoto: Thomsen

Am Mittwochnachmittag wurde durch Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Nord, Fachdienst Schleswig, auf der BAB 7, Rastplatz Jalmer Moor, eine Sattelzugkombination kontrolliert, teilt die Pressesprecherin der Polizeidirektion Flensburg Sandra Otte mit.

Nachdem der LKW-Fahrer den Beamten die geforderten Dokumente zur Kontrolle ausgehändigt hatte, wurde die Ladung auf mögliche Mängel bei der Ladungssicherung kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass sich auf der Ladefläche 27 Paletten mit über 24000 kg Gefahrgut befanden. Diese waren zwar mit Gefahrzetteln für Gefahrstoffe der Klasse 9 und für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet, es hätten aber an der Sattelzugmaschine und am Sattelanhänger orangefarbenen Warntafeln angebracht und geöffnet sein müssen. Weiterhin konnte der Fahrer die zwingend vorgeschriebenen schriftlichen Weisungen nicht vorlegen, in dem Verhaltensregeln bei einem Unfall oder Notfall aufgeführt sind. Da dieses Papier den kontrollierenden Beamten bekannt ist, wurden außerdem die mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände für diesen Gefahrguttransport kontrolliert. Es fehlte die vollständige ADR-Schutzausrüstung (Abkürzung ADR übersetzt: "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"), welche bei Gefahrguttransporten zwingend erforderlich ist. Dazu zählt unter anderem ein Feuerlöscher, eine Warnweste für Fahrer und ggfs. Beifahrer, Warndreieck und Erste-Hilfe-Material.

Bei der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Schulungsbescheinigung für den Transport von gefährlichen Gütern ist, die für diesen Transport jedoch zwingend erforderlich gewesen wäre.

Aufgrund der Gesamtumstände wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt und der LKW am Kontrollort mit einer Parkkralle gesichert.

Gegen den Beförderer, den Verlader und den Fahrer wurden jeweils Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, wobei das Bußgeld für den Beförderer im mittleren vierstelligen Euro-Bereich, für den Verlader und Fahrer im unteren vierstelligen Euro-Bereich liegen dürfte.

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