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Kontrollwoche der Landespolizei: Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy!

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Immer wieder schnallen sich Leute beim Autofahren nicht an - Foto: Aka / pixelio.de

Kiel (ots) -  Die Landespolizei wird in dieser Woche verstärkt die richtige Sicherung von Fahrzeuginsassen (Gurtpflicht) kontrollieren. Von den 122 Verkehrstoten auf Schleswig-Holsteins Straßen im Jahr 2018 waren 7 als Fahrer oder Beifahrer in Pkw nicht angeschnallt. Die Landespolizei hat 2018 über 18.000 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt.

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Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten.

Sicherheitsgurte retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist (2018: 536 verunglückte Kinder als Mitfahrer).

Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wie werden Kinder richtig gesichert?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150&#8201;cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese sind unter Beachtung der Größenvorgaben an der ECE-Kennzeichnung erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der Homepage der Landespolizei www.polizei.schleswig-holstein.de, Rubrik Verkehrssicherheit zu finden.

Schwerpunkt Ablenkung

Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer. Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr. Diesem Umstand hat der Verordnungsgeber Rechnung getragen und den Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil- und Autotelefone hinausgehend auf elektronische Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation deutlich erweitert und die Sanktionshöhe auf mindestens 100 EUR drastisch erhöht. Wer bei 50 km/h nur 2 Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30 Meter im "Blindflug" unterwegs. Diese 30 Meter fehlen als Reaktions- und Bremsweg. Im vergangenen Jahr hat die Landespolizei über 16.500 Verstöße festgestellt. Dies entsprach einer Steigerung von rund 31 % gegenüber dem Vorjahr.

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Ergänzende Informationen zu den Kontrollaktionen der Landespolizei

Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über, ergänzt diese Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit abgestimmten Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu Alkohol und Drogen, Schwerlastverkehr, Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.

Im vergangenen Jahr starben auf den Straßen Schleswig-Holsteins insgesamt 122 Menschen, über 16.000 sind verletzt worden. Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt daher zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.

Zum Hintergrund von TISPOL:

TISPOL (Traffic Information System Police) wurde durch die Verkehrspolizeien Europas gegründet, um die Verkehrssicherheit und Strafverfolgung europaweit zu verbessern. Das Hauptziel von TISPOL ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten auf Europas Straßen. Die ständigen Schwerpunktthemen sind u.a. Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt,  Alkohol und Drogen und auch der gewerbliche Güter- / Personenverkehr.

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Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wie werden Kinder richtig gesichert?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150&#8201;cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese sind unter Beachtung der Größenvorgaben an der ECE-Kennzeichnung erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der Homepage der Landespolizei www.polizei.schleswig-holstein.de, Rubrik Verkehrssicherheit zu finden.

Schwerpunkt Ablenkung

Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer. Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr. Diesem Umstand hat der Verordnungsgeber Rechnung getragen und den Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil- und Autotelefone hinausgehend auf elektronische Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation deutlich erweitert und die Sanktionshöhe auf mindestens 100 EUR drastisch erhöht. Wer bei 50 km/h nur 2 Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30 Meter im "Blindflug" unterwegs. Diese 30 Meter fehlen als Reaktions- und Bremsweg. Im vergangenen Jahr hat die Landespolizei über 16.500 Verstöße festgestellt. Dies entsprach einer Steigerung von rund 31 % gegenüber dem Vorjahr.

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Im vergangenen Jahr starben auf den Straßen Schleswig-Holsteins insgesamt 122 Menschen, über 16.000 sind verletzt worden. Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt daher zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.

Zum Hintergrund von TISPOL:

TISPOL (Traffic Information System Police) wurde durch die Verkehrspolizeien Europas gegründet, um die Verkehrssicherheit und Strafverfolgung europaweit zu verbessern. Das Hauptziel von TISPOL ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten auf Europas Straßen. Die ständigen Schwerpunktthemen sind u.a. Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt,  Alkohol und Drogen und auch der gewerbliche Güter- / Personenverkehr.

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