Nach tödlichem A7-Unfall: Gutachter prüfen Einfluss von Demonstrationsbeleuchtung

 |  von Thomsen / Foerde.news

Für mehrere Stunden wurde die Autobahn gesperrt - Fotos: Nico Hessel

Bollingstedt – Es ist der 10. Oktober 2025, gegen 21.18 Uhr, als auf der A7 zwischen Schuby und Tarp ein Verkehrsunfall geschieht, der weitreichende Folgen haben wird: Eine 54 Jahre alte Frau ist mit ihrem VW Polo in Richtung Norden unterwegs, als sie auf Höhe der Brücke am Buschgreenweg in Bollingstedt auf einen vorausfahrenden Skoda auffährt. Ihr Wagen gerät daraufhin ins Schleudern, kommt quer zur Fahrbahn zum Stehen – nach bisherigen Erkenntnissen ohne eingeschaltete Beleuchtung – und bleibt direkt unter der Brücke liegen.

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Ein nachfolgender Lastwagenfahrer erkennt das Hindernis offenbar zu spät. Der Lkw prallt in die Seite des quer stehenden Polo und schiebt das Auto mehrere Meter über die Fahrbahn. Für die 54-Jährige kommt jede Hilfe zu spät, sie verstirbt noch am Unfallort.

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Wochen später: A7 erneut gesperrt – Unfall wird nachgestellt

Rund drei Monate nach dem tödlichen Unfall ist die A7 am Samstagabend erneut voll gesperrt worden. Anlass war eine aufwendige Rekonstruktion des Geschehens durch Sachverständige, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Umstände des Unfalls minutiös nachstellen sollten.

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Für die Untersuchung wurde die Autobahn in beide Richtungen über mehrere Stunden dicht gemacht. Ein baugleicher VW Polo wurde an der mutmaßlichen Position des Unfallwagens quer unter der Brücke platziert, ein Lastwagen in derjenigen Stellung, die den dokumentierten Endlagen des ursprünglichen Unfalls entspricht.

Um die Verkehrssituation zum Unfallzeitpunkt möglichst realitätsnah zu simulieren, ließen die Experten zudem Fahrzeuge – darunter ein Lkw – auf der südlichen Fahrbahn fahren. So sollte nachvollzogen werden, welche Licht- und Sichtverhältnisse in jener Nacht geherrscht haben könnten.

Demonstration auf der Brücke rückt in den Fokus

Besondere Brisanz erhält der Fall durch eine regierungskritische Versammlung, die am Abend des Unfalls auf eben jener Brücke stattgefunden hatte. Unter dem Motto „Brückenleuchten“ hatten Teilnehmer Fahnen, Transparente und verschiedene Lichtquellen eingesetzt. Die Veranstaltung war von der zuständigen Ordnungsbehörde unter Auflagen genehmigt und nach Angaben der Polizei etwa anderthalb Stunden vor dem Unfall kontrolliert worden – ohne Auffälligkeiten.

Dennoch stellt sich für die Ermittler die Frage, ob die Demonstration oder deren Beleuchtung Einfluss auf die Wahrnehmung der Autofahrer gehabt haben könnte. Mehrere Verkehrsteilnehmer berichteten später, sie hätten sich beim Passieren der Brücke von der Aktion abgelenkt gefühlt.

Der Kreis reagierte bereits kurz nach dem Unglück und untersagte bis zur Klärung der Unfallursache reguläre Versammlungen auf Autobahnbrücken. Die AfD hatte im Vorfeld intensiv für die Teilnahme an der Aktion geworben, wies aber nach dem Unfall jede Verantwortung für mögliche Folgen zurück.

Lichtverhältnisse im Mittelpunkt der Gutachter

Bei der Rekonstruktion am Samstagabend wurde daher nicht nur die Stellung der Fahrzeuge, sondern auch die Situation auf der Brücke selbst nachgebildet. Zahlreiche damalige Teilnehmer erschienen erneut vor Ort, Fahnen und Transparente wurden ähnlich wie am Unfallabend angebracht. Auch die Lichtquellen wurden, soweit möglich, in vergleichbarer Weise positioniert und ausgerichtet.

Mit spezieller Messtechnik erfassten die Sachverständigen anschließend sowohl aus der Fahrerkabine des Lkw als auch aus der Luft mittels Drohne die Licht- und Sichtverhältnisse. Dokumentiert wurden unter anderem Lichtkegel, Helligkeit und mögliche Blendwirkungen aus unterschiedlichen Distanzen. Ziel der Analyse ist es, nachvollziehbar zu machen, ab welcher Entfernung der Lastwagenfahrer den quer stehenden, unbeleuchteten Polo hätte erkennen können – und ob die Beleuchtung der Protestaktion seine Sicht beeinträchtigt haben könnte.

Auf Nachfrage von Förde.news erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg, Thorkild Petersen-Tröh, dass zur Klärung dieser Fragen ein lichttechnisches Gutachten erforderlich sei. Dieses soll nun auf Basis der Messdaten erstellt werden.

Strafrechtliche Bewertung steht noch aus

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf die sofortige Einschaltung von Gutachtern verzichtet, diese Entscheidung später aber revidiert. Mittlerweile wurde die Dekra mit mehreren Sachverständigen beauftragt, die technischen und verkehrsrelevanten Aspekte des Geschehens zu untersuchen. Parallel dazu laufen strafrechtliche Ermittlungen, um zu prüfen, ob sich Beteiligte – etwa aus dem Verkehrsgeschehen oder dem Umfeld der Demonstration – strafbar gemacht haben könnten.

Mit einer schnellen Entscheidung ist jedoch nicht zu rechnen. Die Auswertung der umfangreichen Messdaten und die Erstellung des Gutachtens werden nach derzeitigem Stand noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Erst danach kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird und ob es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl kommt.

Folgeunfall im Stau hinter der Sperrung

Während der Vollsperrung am Samstagabend blieb es nicht bei der Rekonstruktion: Südlich der Anschlussstelle Schuby kam es im Rückstau zu einem weiteren Auffahrunfall. Ein Autofahrer bemerkte nach Polizeiangaben die stockende Verkehrslage zu spät und prallte auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. Zwei Personen wurden dabei leicht verletzt, der ohnehin schon lange Stau auf der A7 verlängerte sich dadurch nochmals deutlich.