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Schwarzarbeit: Der Zoll prüft Speditions-Transport- und Logistikgewerbe

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Itzehoe/Flensburg - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls beim Erfassen von Personendaten - Symbolbild:Zoll

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Itzehoe mit ihren Standorten in Flensburg und Itzehoe hat sich mit 24 Beschäftigten an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Speditions-Transport- und Logistikgewerbe am 16. Juli 2021 beteiligt.

Die Prüfung des Standortes Itzehoe wurde im Kreis Pinneberg durch das Bundesamt für Güterfernverkehr, die staatliche Arbeitsschutzbehörde der Unfallkasse Nord und das Finanzamt Itzehoe unterstützt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Dafür überprüften die Zöllner*innen 39 Arbeitgeber des Speditions-Transport- und Logistikgewerbes und befragten 76 Arbeitnehmer*innen.

Im Ergebnis der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Itzehoe gibt es in 23 Fällen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten. Das sind in zwölf Fällen Anhaltspunkte für Straftaten wie zum Beispiel Leistungsmissbrauch oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt sowie in elf Fällen Anhaltspunkte für Ordnungswidrigkeiten wie Mindestlohnverstöße, Stundenaufzeichnungsverstöße oder Meldefristverstöße.

Das Bundesamt für Güterfernverkehr stellte darüberhinaus sieben Ordnungswidrigkeiten unter anderem wegen der Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten und Unterschreitung der täglichen Ruhezeit fest.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

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