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Weihnachtszeit und Jahreswechsel - Hinweise der Landespolizei

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Schleswig-Holstein - Silvester und der Jahreswechsel waren in der Vergangenheit aus Sicht der Polizei stets mit einem stark erhöhten Einsatzaufkommen verbunden. Archivfoto: Thomsen

Weihnachten und Silvester stehen auch für die Landespolizei Schleswig-Holstein in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen: Einsatzkonzept und Kräftemanagement sind landesweit auf die aktuelle Corona-Lage abgestimmt.

An den Weihnachtstagen versehen die Polizeidienststellen den für Feiertage üblichen Regeldienst. Dort wo Kirchengemeinden Planungen zur Durchführung von Gottesdiensten unter freiem Himmel (auf öffentlichen Plätzen oder auf den Grundstücken der Kirchenhäuser) verwirklichen, werden sich die örtlich zuständigen Polizeidienststellen (Polizeireviere und -stationen) personell darauf einstellen und ihre Präsenz erhöhen, das galt in der Vergangenheit auch bereits bei Gottesdiensten in den Kirchenhäusern. Das gemeinsame Ziel ist es, dass gute Sicherheitskonzepte am Weihnachtstag wirksam sind, aber den festlichen Rahmen nicht stören. Dafür wird auf die seit Jahren eingespielten professionellen Kontakte auf lokaler Ebene zurückgegriffen.

Silvester und der Jahreswechsel waren in der Vergangenheit aus Sicht der Polizei stets mit einem stark erhöhten Einsatzaufkommen verbunden.

Für den Jahreswechsel wird die Landespolizei ihre Präsenz in diesem Jahr deutlich erhöhen. Dieses Jahr gibt dabei die schleswig-holsteinische Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Schwerpunkte vor: Einhalten von Mindestabständen, keine Ansammlungen und Zusammenkünfte von mehr als 5 Personen und Verbot des Alkoholtrinkens in der Öffentlichkeit. Dazu kommen die polizeilichen Tätigkeiten, die in jeder Silvesternacht auf der Tagesordnung stehen: Trunkenheit im Verkehr, Unfallgeschehen, Sachbeschädigungen, Streitigkeiten und Körperverletzung, häufig einhergehend mit erhöhtem Alkoholkonsum.

Der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten. Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden. Kreise und kreisfreie Städte weisen dazu Flächen und zeitliche Beschränkungen durch Allgemeinverfügung aus, für die dieses Verbot gilt. Beachten Sie bitte die örtlichen Beschränkungen in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Losgelöst von den diesjährigen Regelungen zum Verkaufsverbot von Pyrotechnik warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Herstellen und/oder Abbrennen illegaler Pyrotechnik. Fehlen das CE-Kennzeichen und entsprechende Registriernummern, ist Vorsicht geboten! Feuerwerkskörper aus dem östlichen Ausland enthalten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt und schwere Verletzungen zur Folge haben kann.

Nach einem für uns alle herausfordernden Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie stellen wir fest: Die Bevölkerung Schleswig-Holsteins hat sich ganz überwiegend und vorbildlich an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten und uns weitgehend bei unserem Handeln und unseren Zielen unterstützt. Wir möchten als Landespolizei an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, diese Haltung trotz der damit verbundenen Einschränkungen beizubehalten. Unser gemeinsames Ziel sollte in diesem Jahr ein friedliches, ruhiges Silvester mit geringem Infektionsrisiko sein.

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