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Zoll kontrolliert zehn asiatische Restaurants und Imbisse in Flensburg
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Bei einer Kontrollaktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hat der Zoll am Montag zehn asiatische Restaurants und Imbisse in Flensburg überprüft. Kontrolliert wurden dabei auch asiatische Restaurants in der Flensburg Galerie. Insgesamt stellten die Einsatzkräfte in zwei der zehn überprüften Betriebe Auffälligkeiten beziehungsweise Verstöße fest.
Wie Jan Weber, Pressesprecher des Hauptzollamts Itzehoe, mitteilte, waren insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte des Zolls an der Aktion beteiligt. Unterstützt wurden sie von Kräften der Bundes- und Landespolizei. Die Kontrollen fanden von mittags bis in den frühen Abend statt.
In acht der insgesamt zehn überprüften Betriebe wurden keine Verstöße festgestellt. In einem Betrieb trafen die Einsatzkräfte einen Arbeitnehmer an, der nicht zur Sozialversicherung angemeldet war. Dies betrifft nach Angaben des Zollsprechers sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Welche Konsequenzen daraus konkret entstehen, steht allerdings noch nicht fest.
In einem weiteren Restaurant stellten die Prüfer Unstimmigkeiten bei der täglichen Arbeitsdauer und den Stundenaufzeichnungen fest. Zudem war dort eine mögliche Unterschreitung des Mindestlohns Thema der Prüfung.
Ob die bei der Kontrolle in der Flensburg Galerie überprüften Restaurants zu den Betrieben gehören, bei denen Unstimmigkeiten festgestellt wurden, konnte Pressesprecher Jan Weber nicht sagen. Das Hauptzollamt macht keine Angaben dazu, welche konkreten Restaurants von den Feststellungen betroffen sind.
Zu möglichen Strafen konnte Weber ebenfalls noch keine Angaben machen. Dafür müsse zunächst unter anderem geklärt werden, wie häufig und in welchem Umfang mögliche Verstöße gegen die Vorgaben zur täglichen Arbeitsdauer vorgekommen seien.
Mit dem Ende der Kontrollen vor Ort ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen dauern an. Der Zoll will nun die vorliegenden Unterlagen weiter auswerten und prüfen, ob und in welchem Umfang weitere Verstöße vorliegen.
