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Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar

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Die Länder Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben die Maskenpflicht bereits abgeschafft. - Foto: Thomsen / Reich

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll früher als geplant fallen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird die Pflicht am 2. Februar aufgehoben, anstatt wie ursprünglich im April. Lauterbach begründet dies mit der hohen Immunisierung in der Bevölkerung, der Abwesenheit einer Winterwelle und keiner besonders gefährlichen Virusvarianten. Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht bereits in einigen Bundesländern aufgehoben und andere planen, dies in naher Zukunft zu tun. Die Maskenpflicht wird jedoch weiterhin in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen bestehen bleiben.

Das vorzeitige Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr wird von vielen als positiver Schritt in Richtung Normalität angesehen. Es gibt jedoch auch Bedenken, dass dies zu einer Verringerung der Vorsichtsmaßnahmen und einer erhöhten Ansteckungsgefahr führen könnte. Der Gesundheitsminister appelliert daher an die Eigenverantwortung und Freiwilligkeit der Bürger, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten, insbesondere in Bereichen mit hoher Personendichte. Es wird auch empfohlen, dass die Menschen sich weiterhin impfen lassen, um die Immunität in der Bevölkerung zu erhöhen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Die Länder Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben die Maskenpflicht bereits abgeschafft.

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