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Umgang mit Corona: Normalität, wenn möglich – Schutz, wenn nötig

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Schleswig-Holstein - Das schwächere Virus trifft auf eine weitgehend immunisierte Bevölkerung und wir befinden uns in der Übergangsphase zwischen Pandemie und Endemie. - Archivfoto: Thomsen

Die Landesregierung hat heute (12. September) auf Einladung von Ministerpräsident Daniel Günther mit dem Corona-Expertenrat und den Koalitionsfraktionen zum weiteren Umgang mit dem Coronavirus beraten. „Wir stützen unsere Entscheidungen weiterhin auf wissenschaftliche Erkenntnisse“, sagte Günther. „Unser Ziel ist so viel Normalität wie möglich und so viel Schutz wie nötig. Das schwächere Virus trifft auf eine weitgehend immunisierte Bevölkerung und wir befinden uns in der Übergangsphase zwischen Pandemie und Endemie. Das bedeutet: Impfung vor Maske vor Test. Die wesentlichen Aspekte unseres Infektionsschutzes sind jetzt die Folgenminderung und der Schutz vulnerabler Gruppen und nicht mehr Verhinderungen von Ansteckungen. Die Stärkung der Eigenverantwortung wird dabei weiter an Bedeutung gewinnen. Verschärfungen sind daher derzeit fachlich nicht zu begründen. Aber wir sind vorbereitet, falls sich die Lage entscheidend verändern sollte“, so der Ministerpräsident.

Die Regeln der bis zum 15. September laufenden derzeit gültigen Coronaschutz-Verordnung des Landes sollen unverändert verlängert werden. Darin enthalten sind nur noch wenige verbindliche Vorgaben wie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Nahverkehr, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Kliniken.

Ab dem 1. Oktober soll das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes gelten. Dass nun ein Instrumentenkasten für die Länder zur Verfügung steht, begrüßt die Landesregierung. Nach jetzigem Stand plant Schleswig-Holstein keine Veränderungen der jetzigen Rechtslage vorzunehmen, wird dies aber regelmäßig überprüfen. Schleswig-Holstein erwartet aber, dass der Bund die kurzfristigen Änderungen hinsichtlich der verpflichtenden Testanforderungen an Schulen, Kitas und anderer Gemeinschaftseinrichtungen überarbeitet. Davon ist die Zustimmung des Landes zur Änderung des IfSG Im Bundesrat abhängig.

„Wir stellen uns für Herbst und Winter auf verschiedene Szenarien ein“, betonte die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold. „Automatismen gibt es jedoch nicht. Denn es hat sich bewährt, die Entscheidungen gemeinsam und abhängig von der Situation nach Abstimmung mit Expertinnen und Experten zu treffen. Die verlässliche Teilhabe von Kinder und Jugendlichen an den Bildungs- und Betreuungsangeboten sind der Landesregierung besonders wichtig, auch falls Anpassungen notwendig werden sollten“, so Heinold.

„Wir müssen lernen, dass das Coronavirus fortwährend zirkuliert wie beispielsweise auch das Grippevirus“, so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. „In der jetzigen Übergangsphase gilt es grundsätzlich, bestehende Maßnahmen an diejenigen im Umgang mit anderen Infektionskrankheiten anzupassen. Die Impfung bleibt dabei das wichtigste Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe. Sollte eine neue Virusvariante auftreten, die weitergehende Maßnahmen zum Schutz insbesondere von vulnerablen Personen erforderlich macht, wollen wir uns an dem Grundsatz orientieren: Impfung vor Maske vor Tests!“. Dabei sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu berücksichtigen.

Bundesweit spiegeln die aktuellen Corona-Meldezahlen seit geraumer Zeit die Infektionssituation nicht vollständig ab, darin waren sich auch die Teilnehmenden des Expertenrats einig. Wichtigeres Kriterium zur Einschätzung der Lage sei unter anderem die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Diese liegt in Schleswig-Holstein derzeit bei 3,95 der Höchstwert im Jahr 2021 lag bei 11. Entsprechend der Phaseneinteilung der WHO befindet sich Deutschland derzeit am Ende der pandemischen Phase und dem Beginn der Übergangsphase.

Im Bundesvergleich hat Schleswig-Holstein mit die höchsten Impfquoten: Grundimmunisiert sind rund 80 Prozent der Menschen. Rund 70 Prozent haben eine Auffrischimpfung erhalten. Bei der Gruppe der über 60-Jährigen haben rund 46,5 Prozent die von der Ständigen Impfkommission für diese Altersgruppe empfohlene zweite Auffrischimpfung erhalten. Ministerin von der Decken erinnert erneut daran, den Impfstatus zu überprüfen und die Impfangebote anzunehmen. Hilfestellung dazu gibt ein neues online-Werkzeug, der „Impf-Guide“, mit dem man Schritt für Schritt prüfen kann, ob die nächste Impfung empfohlen ist, siehe: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/. Die Coronaschutz-Impfung kann in Abstimmung mit der Hausärztin oder dem Hausarzt auch in einem Termin mit der Grippeimpfung erfolgen, wenn diese gestartet ist.

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