Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft -Finanzamt will Geld bei zu vielen Verkäufen auf Online-Plattformen
von Heiko Thomsen / Foerde.news

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft, das es ermöglicht, dass private Verkäufe ans Finanzamt gemeldet werden, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Dieses Gesetz gilt für alle Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay und andere, die digitale Dienstleistungen anbieten, sowie für Ebay Kleinanzeigen, Facebook Marketplace und Airbnb. Private Nutzer, die pro Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe auf einer Plattform tätigen oder mit ihren Verkäufen auf Online-Marktplätzen mehr als 2.000 Euro Einnahmen erzielen, müssen automatisch von Amazon und anderen Plattformen an das Finanzamt gemeldet werden. Alle gewerblichen Nutzer, also Einzelhändler, die auf Amazon und anderen Plattformen Waren verkaufen, müssen von den Plattformbetreibern mit all ihren getätigten Verkäufen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt pro Plattform. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll den legalen Handel fördern und Betrug verhindern, indem es die Transparenz im Bereich der Steuerzahlungen erhöht. Es ist wichtig, dass Verkäufer sich über die Meldepflichten und Grenzwerte bewusst sind, um sicherzustellen, dass sie ihre Steuerpflichten erfüllen und eventuellen Strafen vorbeugen.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft nicht nur Verkäufe von Waren, sondern auch den Verkauf von digitalen Dienstleistungen wie zum Beispiel Übernachtungen über Airbnb oder den Verkauf von Eintrittskarten über Online-Plattformen. Wenn ein Plattformbetreiber sich nicht an die Meldepflicht hält, kann es sogar zur Stilllegung der Webseite kommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Meldepflicht, sodass es Waren gibt, die Privatpersonen weiterhin steuerfrei bei Amazon und anderen Plattformen verkaufen dürfen, auch wenn mehr als 2.000 Euro damit eingenommen werden. Diese Ausnahmen betreffen Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, wie zum Beispiel Schmuck. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie Elektrogeräte und Autos, fallen hingegen nicht unter diese Ausnahme.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Plattformen-Steuertransparenzgesetz länderübergreifend zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten gilt und es einen elektronischen Austausch von Daten zwischen den Finanzbehörden gibt. Verkäufer, die mehr als 30 Verkäufe auf einem Online-Marktplatz tätigen, sollten dem Finanzamt glaubhaft belegen können, warum die Verkäufe stattgefunden haben, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Alle betroffenen Webseitenbetreiber müssen bis zum 31. Januar 2024 dem Bundeszentralamt für Steuern Daten über alle Verkäufe des Kalenderjahres übermitteln, die den Namen der Verkäufer, die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung und alle relevanten Transaktionen enthalten.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll dazu beitragen, den legalen Handel zu fördern und Betrug zu verhindern, indem es die Transparenz im Bereich der Steuerzahlungen erhöht. Es ist wichtig, dass Verkäufer sich über die Meldepflichten und Grenzwerte bewusst sind, um sicherzustellen, dass sie ihre Steuerpflichten erfüllen und eventuellen Strafen vorbeugen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Gesetz nicht nur für private Verkäufe von Waren gilt, sondern auch für den Verkauf von digitalen Dienstleistungen. Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, riskiert möglicherweise die Stilllegung seiner Webseite.