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Tötungsdelikt in Kiel und Dänischenhagen: Waffe war eine Uzi

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Kiel - Sowohl die Maschinenpistole "Uzi" als auch die Pistole befanden sich nicht im legalen Besitz des Beschuldigten. - Symbolfoto: Thomsen

Nach den Tötungsdelikten in Dänischenhagen und Kiel, bei denen eine 43-Jährige, ein 52-Jähriger sowie ein 53-Jähriger ums Leben gekommen sind, liegen neue Erkenntnisse zu den vom Beschuldigten genutzten Waffen vor. Alle drei Opfer waren durch mehrere Schussverletzungen getötet worden.

Die am Tatort in Dänischenhagen gesicherten Spuren, die Schussverletzungen sowie die aufgefundenen Waffenteile ließen den Schluss zu, dass eine vollautomatische Waffe eingesetzt wurde.

Der 47-jährige Beschuldigte, der sich am Tatabend auf einer Hamburger Polizeidienststelle stellte, soll die vollautomatische Waffe bei einem Bekannten abgelegt haben. Der Bekannte soll die Waffe nach eigenen Angaben zerlegt und sie an verschiedenen Stellen versenkt haben. Polizeitaucher suchten daraufhin im Eckernförder Stadthafen, in Möltenort und im Nord-Ostsee-Kanal nach Waffenteilen. Insgesamt fanden die Polizeitaucher aus Eutin bei ihren Tauchgängen zehn Teile. Die Ermittler gingen nach erster Sichtung der Teile bereits vor Ort davon aus, dass sechs von diesen der gesuchten Waffe zugeordnet werden können. Die vier übrigen Teile befinden sich derzeit noch in der Untersuchung.

Dennoch liegen bereits jetzt weitere Ermittlungserkenntnisse vor. Bei den in Eckernförde, Möltenort und im Kanal aufgefundenen Waffenteilen handelt es sich um Stücke einer Maschinenpistole der Marke "Uzi". Am Tatort Dänischenhagen aufgefundene Patronenteile können nun nach ersten Ergebnissen der kriminaltechnischen Untersuchungen einem Teil dieser "Uzi" zugeordnet werden. Die Ermittler fanden in Dänischenhagen eine zweistellige Hülsenanzahl. Weitere Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.

Bei der Tatwaffe im Hasseldieksdammer Weg dürfte es sich nach jetzigem Stand der Ermittlungen um eine Pistole gehandelt haben. Der Beschuldigte übergab eine Pistole, als er sich bei der Hamburger Polizei stellte. Die Untersuchungen, ob es sich dabei um die Tatwaffe gehandelt hat, sind noch nicht abgeschlossen.

Sowohl die Maschinenpistole "Uzi" als auch die Pistole befanden sich nicht im legalen Besitz des Beschuldigten. Die "Uzi" unterliegt dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf eine genaue Rekonstruktion der Taten und darauf, die Herkunft der sichergestellten Waffen beziehungsweise der Waffenteile zu klären.

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