- Blaulichteinsätze in Kiel -
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Weitestgehend ruhige Weihnachtstage für die Einsatzkräfte der Polizeidirektion Kiel

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Kiel - Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im privaten Raum wurden nicht gemeldet. - Foto: Iwersen

Zu insgesamt 238 Einsätzen rückten die Polizeibeamten aus Kiel und dem Kreis Plön in der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember 2020, 12:00 Uhr bis Samstag, 26. Dezember 2020, 06:00 Uhr aus. Zu besonders herausragenden Einsatzlagen kam es nicht. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im privaten Raum wurden nicht gemeldet.

Die Einsatzleitstelle verzeichnete 182 Einsätze für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel und 56 Einsätze für den Kreis Plön. Im Vergleich zum Vorjahr (191 für Kiel / 61 für den Kreis Plön) sind die Zahlen nahezu gleich.

Zwei Kieler mussten aufgrund ihres hohen Alkoholisierungsgrades eine Nacht im Gewahrsam der Polizei verbringen.

12 Streitfälle wurden von den Beamten in Kiel und im Kreis Plön im Verlauf der Weihnachtstage geschlichtet.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, gegen 02:15 Uhr, nahmen mehrere Kieler Streifenwagenbesatzungen einen 30-Jährigen vorläufig fest, der im Verdacht steht, die Scheibe eines Supermarktes in der Augustenstraße in Kiel mit einem Stein eingeworfen zu haben. Ob der Mann auch in das Geschäft einsteigen wollte, müssen die anstehenden Ermittlungen ergeben. Der Tatverdächtige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Freitagabend, gegen 20:10 Uhr, kam es nach jetzigem Stand der Ermittlungen am Vinetaplatz zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen ca. sechs bis sieben Personen, in deren Verlauf ein 25-Jähriger leicht verletzt wurde. Dem jungen Mann soll bei der Auseinandersetzung ein Handy entwendet worden sein. Einen 26-jährigen Tatverdächtigen konnte eine Streifenwagenbesatzung vorläufig festnehmen. Der Mann wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Über die Hintergründe der Tat können zurzeit keine Angaben gemacht werden.

Erfreulich für die Einsatzkräfte war, dass sie zu keinem Fall gerufen wurden, bei dem der Verdacht bestand, dass gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum gemäß der Landesverordnung Schleswig-Holsteins zur Bekämpfung des Coronavirus verstoßen wurde.

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