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Die möglichen Vorteile einer Krankenzusatzversicherung

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Ob man eine Krankenzusatzversicherung abschließt, ist eine freiwillige Entscheidung - Foto: Pixabay - stevepb

- Anzeige - Durch eine Zusatzversicherung kann man als Versicherter Mehrkosten, zum Beispiel für einen Zahnersatz, zum Teil auffangen. Außerdem ist es möglich, Leistungen die sonst nur für Privatpatienten gelten, zu erhalten. So beispielsweise eine Behandlung durch den Chefarzt, die Belegung eines Einzelzimmers im Krankenhaus oder auch eine Behandlung durch einen Heilpraktiker.

Ob man eine Krankenzusatzversicherung abschließt, ist eine freiwillige Entscheidung. Und ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Police abzuschließen, kann man sicherlich nicht für jeden pauschal beantworten. Man kann aber Angebote anhand folgender Fragen prüfen:

  • Ist eine zusätzliche Versicherung nötig?
  • Welche Leistungen werden einem angeboten?
  • Werden alle Leistungen überhaupt benötigt?
  • Kann man Teilleistungen vereinbaren?
  • Wie sieht es mit der Höhe der Kosten aus?

Gut zu wissen:

Ist man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss man nicht auf einen umfangreichen Versicherungsschutz, den eine private Krankenversicherung bietet, verzichten. Mit der Krankenzusatzversicherung kann man sich eine bessere Behandlung im Krankenhaus sichern, umfangreiche Zusatzleistungen erhalten und es ist beispielsweise auch eine hohe Erstattung bei Zahnersatz möglich.

Krankenzusatzversicherungen für sämtliche Behandlungsbereiche

Man findet Krankenzusatzversicherungen für sämtliche Behandlungsbereiche. Handelt es sich um eine Zusatzversicherung für einen stationären Aufenthalt, kann man sich, wie schon erwähnt, beispielsweise ein Einzelzimmer im Krankenhaus sichern, die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt erwarten sowie optional auch ein Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung erhalten.

Zahnzusatzversicherung

Handelt es sich um eine Zahnzusatzversicherung, werden in der Regel die Kosten für einen nötigen Zahnersatz weit über die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus übernommen. So können bis zu 100 Prozent der tatsächlichen Kosten möglich sein. Zusätzlich kann eine Zahnzusatzversicherung unter anderem die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung übernehmen.

Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich

Geht es um eine Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich, werden Kosten für viele Behandlungen übernommen, die durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abgesichert sind. Man kann sich somit zum Beispiel eine Kostenerstattung für Naturheilverfahren, Osteopathie oder auch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sichern.

Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung miteinander kombinieren

Außerdem ist es möglich, einzelne Leistungsbereiche einer Krankenzusatzversicherung miteinander zu kombinieren. So kann man nur den Versicherungsschutz auswählen, den man auch wirklich ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung benötigt. Es besteht die Option, zu entscheiden, ob man ein Komplettpaket wählt oder nur einzelne Leistungen, wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung.

Dank Zusatzversicherung Vorteile bei besonderen Leistungen genießen

Mit einer Zusatzversicherung kann man Vorteile bei besonderen Leistungen genießen, die über einen gesetzlichen Versicherungsschutz hinausgehen. So auch beispielsweise eine Behandlung im Ausland.

Mögliche Vorteile einer Krankenzusatzversicherung kurz und übersichtlich aufgezählt:

  • Es ist möglich, Mehrkosten, zum Beispiel für Zahnersatz, aufzufangen.
  • Es ist eine zusätzliche Versicherung von Leistungen möglich, die sonst nur für Privatpatienten gelten, wie zum Beispiel die Behandlung durch einen Chefarzt, Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Behandlung durch einen Heilpraktiker.
  • Es ist möglich, das Leistungsspektrum einer gesetzlichen Krankenkasse zu erweitern.

Mögliche Leistungen, die man erhalten kann:

  • Ein jährliches Gesundheitsbudget.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (beispielsweise erweiterte Krebsvorsorge, Blutbild, Reise-/Schutzimpfungen).
  • Brillen, Kontaktlinsen sowie ein einmaliger Zuschuss für eine Laserbehandlung beider Augen.
  • Behandlungen durch einen Osteopathen, Heilpraktiker oder mit medizinischem Botulinumtoxin/Botox.
  • Gesetzliche Zuzahlungen oder Mehrkosten für beispielsweise Hörgeräte, Massagen oder Physiotherapie.
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei Unterbringung für eine stationärer Behandlung wegen Unfall oder schwerer Krankheit.
  • Ein sogenanntes SOS-Budget für zum Beispiel Haushaltshilfe, Tierbetreuung oder Fahrtkosten und Unterbringung einer Begleitperson.
  • Ein Reha-Tagesgeld im Anschluss an eine versicherte stationäre Behandlung.

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