3. Entlastungspaketes - Wohngeldreform 2023

 |  von Thomsen / Foerde.news

Flensburg

Flensburg – Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes plant die Bundesregierung eine Reform des Wohngeldgesetzes. Das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz sowie die Änderung des Heizkostenzuschussgesetztes befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, welches frühestens am 28.10.2022 abgeschlossen wird.

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Erst ab diesem Zeitpunkt werden die rechtsverbindlichen Vorgaben zur Umsetzung für die Wohngeldbehörden vorliegen.

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Anträge auf Gewährung von Wohngeld werden nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entschieden. So empfiehlt die Stadt Flensburg vor Antragstellung eine Probeberechnung unter www.flensburg.de in der Rubrik Wohngeld durchzuführen.

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Informationen über den Stand der Gesetzgebung und der Umsetzung in der Wohngeldstelle werden unter www.flensburg.de zur Verfügung gestellt.

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