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3G-Regel im ÖPNV - Das musst du wissen

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Flensburg - Alle beförderten Personen sind verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen - Archivfoto: Thomsen

Letzte Woche wurde es bereits Angekündigt, mit der am Montag gemachten Unterschrift des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier könnte das geänderte Infektionsschutzgesetz am Mittwoch, 24.November 2021 in Kraft treten. In folge dessen tritt dann am Mittwoch die 3G-Regel im ÖPNV in Kraft.

So schreibt das Busunternehmen Aktiv-Bus aus Flensburg, dass Busse und Bahnen ab voraussichtlich Mittwoch, den 24.11.2021 nur noch folgende Personen nutzen dürfen:

  • geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen (3G-Regel) im Sinne des § 2 Nr. 2, Nr. 4 oder Nr. 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021,
  • Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler auch ohne o.g. Nachweise

Die bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht bleibt wie gehabt.

Die Kontrolle des 3G-Nachweises wird nicht flächendeckend durch das Fahrpersonal erfolgen, sondern durch stichprobenartige Nachweiskontrollen.
Alle beförderten Personen sind verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis (im Sinne des § 2 Nr. 3, Nr. 5 oder Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021) vorzulegen.

Das Busunternehmen kann zu diesem Zweck personenbezogene Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf COVID-19 verarbeiten.

Aktiv-Bus geht davon aus, dass die Nachweiskontrollen in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden erfolgen, Personen ohne 3G-Nachweis des Busses verwiesen und Verstöße durch die Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ein Hinweis zu den Tarifbedingungen: Auch nach Einführung der 3G-Regel können Personen, die nicht als vollständig geimpft oder genesen gelten, den Personenverkehr nutzen, indem sie die Möglichkeit der kostenlosen Antigen-Schnelltests in Anspruch nehmen und einen weniger als 24 Stunden alten Testnachweis vorlegen. Daher bitten wir um Verständnis, dass es in Verbindung mit der Einführung der 3G-Regel keine besonderen Rückgaberegelungen für Fahrkarten gibt. Für Rückgabe, Umtausch und Erstattung oder die Kündigung von Abonnements gelten die tariflichen Regelungen.

Im Interesse der Fahrgäste und den Mitarbeiter*innen appelliert die Aktiv-Bus an den Kunden: Halten Sie die geltenden Regeln ein und nehmen Sie die Impfangebote wahr. Damit Flensburg mobil bleibt.

Die Regeln gelten auch bei anderen Busunternehmen und der Bahn

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