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3G-Regel in Bus und Bahn

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Flensburg - Bis zu 150 Euro könne ein Bußgeld hoch sein, sollte man eine der 3G-Regeln nicht einhalten.- Foto: Thomsen

Ab dem 24. November 2021 gilt aufgrund einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Bahnen und Bussen die 3G-Regelung: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und einen entsprechenden Nachweis mit sich führt, darf mitfahren. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler.

Auch Aktiv Bus wird umgehend damit beginnen, die Fahrgäste durch Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen. Außerdem werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Möglichkeiten stichprobenhafte Kontrollen durchführt.

Wie bisher gilt in Bahnen und Bussen die Pflicht, eine zulässige medizinische Maske oder Atemschutzmaske zu tragen. Aufgrund einer neuen Corona-Landesverordnung gilt die Maskenpflicht seit Montag auch an allen Haltestellen und somit auch auf dem Flensburger ZOB.

Aktiv Bus Geschäftsführer Paul Hemkentokrax erläutert: „Wir sind überzeugt, dass unsere bisherigen Hygienekonzepte zu einem guten Schutz unserer Fahrgäste beigetragen haben. Die bundesweit steigenden Infektionszahlen machen aber nun in vielen Bereichen weitergehende Regelungen notwendig. Die 3G-Regel im ÖPNV unterstützen wir daher und stimmen uns aktuell mit der Stadt Flensburg bezüglich der Kontrollen ab.“

Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange betont: „Die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln wird in der Stadt Flensburg von den Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörde bereits heute überprüft. Bei der Kontrolle der 3G-Regel in den Stadtbussen werden wir bei den Stichprobenkontrollen unterstützen und Verstöße auch direkt ahnden.“

"Bereits am Mittwochmorgen wurde stichprobenhaltig kontrolliert, dabei wurden zwei Personen des Busses verwiesen", teilte Manfred Schlotfeld von Aktiv-Bus mit. Auf Nachfrage, welche der 3G-Regeln nicht eingehalten wurden erläutere Schlotfeld, dass die Personen zwar laut eigener Aussage geimpft seien, aber den Impfausweiß bzw. den Nachweiß auf dem Handy nicht dabei hätten.

"Derzeit Hersche noch eine Übergangsfrist", so Alexander Klindtworth-März vom Ordnungsamt. "Normalerweise würde ein Bußgeld von bis zu 150 Euro fällig werden," so Klindtworth-März.

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