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Ab 6. April unterstützen Arztpraxen die Impfkampagne in Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein - Patientinnen und Patienten sollten daher davon absehen, sich selbst aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden. Archivfoto: foerde.news

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) haben sich am Montag über das gemeinsame Vorgehen zur Covid-19-Impfung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ausgetauscht. Ab dem 6. April können landesweit rund 1.500 Praxen die schleswig-holsteinische Impfkampagne unterstützen. Angesichts der auch dann noch geringen Impfstoffmengen sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere immobile Patientinnen und Patienten und Menschen mit Vorerkrankungen impfen, für die eine Corona-Infektion eine besonders schwere Gefahr darstellen würde.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wir wollen die Impfungen so schnell wie möglich ins Regelsystem überführen. Daher bin ich für die große Unterstützung der engagierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein dankbar. Allerdings werden wir die Vorteile dieses flexiblen Systems erst ausschöpfen können, wenn ausreichend Impfstoff verfügbar sein wird.“ Die 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein bleiben daher vorerst eine wichtige Säule der schleswig-holsteinischen Impfkampagne.

Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH: „Wir begrüßen sehr, dass nun zügig direkt nach Ostern das Impfen durch die Praxen starten kann. Da im Monat April die verfügbare Impfstoffmenge noch sehr klein sein wird, werden wir als KVSH empfehlen, zunächst die zuhause Pflegebedürftigen inklusive zweier Kontaktpersonen zu impfen. In dieser Gruppe gibt es leider noch zu viele schwerwiegende Erkrankungs- und Todesfälle. Ab Mai rechnen wir mit größeren Impfstoffmengen und der Möglichkeit, viele Menschen zu impfen.“

Patientinnen und Patienten sollten daher davon absehen, sich selbst aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden. Anfangs ist davon auszugehen, dass jede Praxis nur ca. 20 Impfdosen pro Woche erhalten wird. Personen, die der Prioritätsgruppe 2 zuzurechnen sind, sollten daher weiterhin über www.impfen-sh.de Termine in den Impfzentren buchen.

Beim „Impfgespräch“ hatten Bund und Länder in der vergangenen Woche u.a. beschlossen, dass neben den Impfzentren ab Anfang April auch Arztpraxen in die Impfkampagne einbezogen werden sollen – zunächst mit Schwerpunkt auf besonders gefährdete Patientinnen und Patienten.

Die KVSH und das Gesundheitsministerium werden gemeinsam informieren, wenn die Impfkampagne in den Arztpraxen ausgeweitet werden kann und die Praxen in größerem Umfang Impfsprechstunden anbieten können.

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