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Ab dem 30. November gilt für die Stadt Flensburg eine Neue Verordnung

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Flensburg - In der Stadt kommt es vermehrt zu neuen Infektionen, die Ansteckungsquelle ist meist nicht mehr Nachvollziehbar - Foto: Thomsen

Ab dem 30. November 2020 gilt in der Stadt Flensburg eine Neue Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund und Nasenschutz.

So teilt die Verwaltung mit das an folgenden Orten eine Maske getragen werden muss, dies gilt auch für Fahrradfahrer.

In der Zeit von 6.30 Uhr – 18.00 Uhr muss ein MNS auf dem Südermarkt und ZOB (Süderhofenden zwischen Rathausstraße und Nikolaistraße) sowie auf dem Bahnhofsvorplatz (zwischen Bahnhofstraße und Mühlendamm).

In der Zeit von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr muss in der Fußgängerzone der Innenstadt in folgenden Straßenzügen eine Maske getragen werden:
- Dr.Todsen-Straße
- Rote Straße
- Angelburger Straße (zwischen Holm und Süderhofenden)
- Holm
- Nikolaistraße
- Rathausstraße (im Übergang zwischen Holm und Großer Straße)
- Große Straße
- Nordermarkt
- Norderstraße (zwischen Marienstraße und Toosbystraße)
- Schiffbrückstraße
- Willy-Brandt-Platz

Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die eine Ausnahme nicht zutrifft, sind das Betreten, der Aufenthalt und die Nutzung der bezeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen nicht gestattet.

Der Anteil der COVID-19-Fälle in der älteren Bevölkerung nimmt aktuell zu. Die berichteten R-Werte liegen seit Anfang Oktober deutlich über 1. Bundesweit gibt es in verschiedenen Landkreisen Ausbrüche, die mit unterschiedlichen Situationen in Zusammenhang stehen, u.a. größeren Feiern im Familien- und Freundeskreis und in Betrieben. Es werden auch wieder vermehrt COVID-19-bedingte Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen gemeldet. Zusätzlich kommt es in zahlreichen Landkreisen zu einer zunehmend diffusen Ausbreitung von SARSCoV-2-Infektionen in die Bevölkerung, ohne
dass Infektionsketten eindeutig nachvollziehbar sind.
Der Anteil der Verstorbenen unter den gemeldeten COVID-19-Fällen liegt seit Ende Juli kontinuierlich unter 1% und hat damit im Vergleich zum Infektionsgeschehen im Frühjahr, insbesondere im April, deutlich abgenommen. Eine mögliche Veränderung des Virus, die zu einem milderen Verlauf führt, wird jedoch nicht als Ursache hierfür gesehen. Stattdessen gibt es für den niedrigeren Anteil an Verstorbenen verschiedene Gründe: Einerseits sind unter den Fällen derzeit vor allem jüngere Menschen, die meist weniger schwer erkranken. Andererseits werden durch die breite Teststrategie auch
vermehrt milde Fälle erfasst. Aktuell nehmen jedoch die Erkrankungen unter älteren Menschen wieder zu. Da diese häufiger einen schweren Verlauf durch COVID-19 aufweisen, steigt ebenso die Anzahl an schweren Fällen und Todesfällen. Diese können vermieden werden, wenn mit Hilfe der Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung  des SARS-CoV-2Virus verhindert wird.

In Flensburg ist es in den letzten Wochen weiterhin zu Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gekommen. Dabei sind nicht mehr alle Infektionsketten nachvollziehbar. Insbesondere die Ansteckungsquelle lässt sich nicht ermitteln. Das Infektionsgeschehen ist diffus, d. h., bei einer ansteigenden Anzahl von Fällen sind die Infektionswege nicht mehr nachvollziehbar. Dies bedeutet, dass auch virentragende und damit infektiöse Personen nicht mehr zuverlässig abgesondert werden können. Maßnahmen zur Eindämmung sind deshalb im Rahmen der getroffenen Regelungen erforderlich.

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