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Anklageerhebung und weitere Ermittlungen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“

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Über das weitere Verfahren entscheidet nunmehr das Amtsgericht Niebüll. - Foto: Letzte Generation

Sylt - Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat gegen Akteure der Protestaktionen der Letzten Generation im Juni 2023 auf der Insel Sylt und in Neustadt in Holstein zwei Anklagen zum Amtsgericht Niebüll erhoben.
Gegenstand der ersten Anklageschrift sind die Vorfälle am 6. und 14. Juni 2023 auf Sylt, und zwar auf dem dortigen Flughafen und auf dem Golfplatz des Hotels Budersand. Auf dem Flughafen Sylt hatten sich die Angeklagten unberechtigt und gewaltsam Zugang zum Gelände verschafft und dort ein Privatflugzeug mit Lackfarbe besprüht und unbrauchbar gemacht. Auf dem Golfplatz wurde im Rahmen einer Pflanzaktion der Rasen beschädigt. Die Anklageschrift geht von folgenden Schadenssummen aus:

• mindestens 1 Million Euro am Privatflugzeug
• ca. 3.700 Euro am Zaun des Flughafengeländes
• ca. 1.600 Euro am Golfplatz.

Gegen die insgesamt 6 Angeklagten, die in nahezu identischer Besetzung an beiden Taten beteiligt waren, werden die Tatvorwürfe der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erhoben. Soweit am 6. Juni 2023 auch die Abläufe auf dem Flugplatz beeinträchtigt worden sind, ist auch der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe (§316 b StGB) Gegenstand der Anklageschrift.


Gegenstand der zweiten Anklageschrift sind die Vorfälle am 8. Juni 2023 im Hotel Miramar in Westerland/Sylt und am 16. Juni 2023 in Kampen auf Sylt. Ferner ist die Besetzung einer privaten Motoryacht und deren Beschädigung mittels Farbe im Hafen von Neustadt/Holstein am 20. Juni 2023 Gegenstand der Anklage, nachdem dieser Verfahrenskomplex von der Staatsanwaltschaft Flensburg aufgrund des Sachzusammenhangs übernommen worden war.

Im Hotel Miramar war der Barbereich mittels oranger Lackfarbe verwüstet und dort befindliche Technik zerstört worden. In Kampen wurden die Fassaden der Geschäfte Gallery Meyer (Dior) und Wempe mittels oranger Lackfarbe erheblich verändert. Ebenfalls mittels oranger Lackfarbe wurde die
Motoryacht „Lady M“ im Hafen von Neustadt verunreinigt und beschädigt. Die Anklageschrift geht von folgenden Schadenssummen aus:
• ca. 46.000 Euro im Hotel Miramar
• ca. 68.000 Euro im Bereich der Gallery Meyer und ca. 3.000 Euro bei Wempe
• mindestens 250.000 Euro an der privaten Motoryacht.
Angeklagt sind insgesamt 5 Personen, die in nahezu identischer Besetzung an den 3 Taten beteiligt waren. Diesen wird Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) vorgeworfen.
Das Gesetz sieht folgende Strafrahmen für die in Betracht kommenden Tatbestände vor:
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Über das weitere Verfahren entscheidet nunmehr das Amtsgericht Niebüll. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Flensburg als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatsschutzdelikte gegen Teile der Letzten Generation ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Sinne des §129 StGB eingeleitet. Erkenntnisse zur Organisationsstruktur sowie zu Angriffen auf abgesicherte Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in mehreren Bundesländern bilden hierfür die Grundlage. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich dieses Ermittlungsverfahren nicht gegen die in Ziff. 1 und 2 genannten Personen richtet. Die Ermittlungen in diesem gesonderten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Für den Straftatbestand der Bildung einer bzw. der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) ist ebenfalls ein Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis zu 5 Jahren vorgesehen.

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