Badestrände im Sommer für Hunde tabu: Verstöße werden geahndet
von Heiko Thomsen / Foerde.news
Das Flensburger Badewasser erhält nach den Probeentnahmen der städtischen Gesundheitsdienste immer wieder das Prädikat „ausgezeichnet“. An Land ergibt sich dagegen ein schlechteres Bild:
Hier sind die Strände und Spielplatzanlagen zur Verärgerung von Badegästen und auf Kosten der Hygiene im Sand spielender Kleinkinder mit Hundekot verdreckt.
Die Stadtverwaltung erinnert daher daran, dass in der Sommersaison vom 01. April bis zum 30. September das Mitführen von Hunden an „Stränden mit regem Badebetrieb“ (ausgenommen an ausgewiesenen Hundebadestränden) nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes verboten ist. Davon unabhängig sind Hundehalter nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Hundegesetz dazu verpflichtet, den Hundekot - z.B. unter Nutzung der überall im Stadtgebiet aufgestellten Hundekottütenspender - zu beseitigen.
Weiter weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass bei einem beobachten Verstoß mit einem Bußgeld der Ordnungsbehörde gerechnet werden muss.
Näheres rund ums Thema Hunde auf www.flensburg.de : Quelle:Stadt Fensburg