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Blitzer-App auf dem Handy kostet Geld und einen Punkt in Flensburg

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Bei einer Routineverkehrskontrolle auf der A39 bei Winsen/Luhe wurde ein Fahrzeugführer kontrolliert, der sein Handy – so wie viele andere Autofahrer auch –  an der Windschutzscheibe befestigt hatte. Leider war auf dem Handy eine Blitzer-App installiert und geöffnet. Die Beamten beanstandeten das und brachten den Fund zur Anzeige.

 Daraufhin kam es zu einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle, welches nun offiziell bestätigte das Blitzer-Apps illegal sind. Der Erwischte muss 75 Euro zahlen und 1 Punkt beim KBA in Flensburg wird seinem Konto gut geschrieben.

Die Straßenverkehrsordnung besagt Sinngemäß: Wer ein Fahrzeug führt in dem ein Gerät vorhanden ist, das die Verkehrsüberwachungmaßnahmen anzeigt oder stört, macht sich strafbar. Ein Handy mit einer entsprechenden App - egal ob diese hilft oder nicht funktioniert - ist laut dem Gericht Celle ein solches Gerät.

Sie dürfen aber ein Gerät, welches Sie auch zum Musikhören benutzen, umgangssprachlich Autoradio genannt, weiterhin betreiben, obwohl dort auch vor aktuellen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (Blitzer) gewarnt wird.

Das Handy wird übrigens nicht als Tatwerkzeug einkassiert, da dort private Daten gespeichert sein könnten. Dies ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Kleiner Tipp: Wenn Ihr Beifahrer/in ein Handy mit einer installierten Blitzer-App installiert hat, darf er diese benutzen. Das stellt rechtlich kein Problem dar.

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