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Brandserie in Flensburg: 35-Jähriger Brandstifter gesteht Taten

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Es waren "sinnlose" Taten, so der Angeklagte - Fotos: Thomsen

Flensburg und Harrislee waren im vergangenen Jahr Schauplatz einer weitreichenden Brandserie, die sowohl Freiwillige als auch Berufsfeuerwehren stark in Anspruch nahm. Über 60 Brände wurden gezählt, von kleineren Mülltonnenbränden bis hin zu Fahrzeug- und Hausbränden. Die Serie begann im Juli 2022 und forderte die Einsatzkräfte fast täglich und wöchentlich mehrfach heraus.

Am 29. September letzten Jahres brannten mehrere Fahrzeuge nahezu zeitgleich in der Gartenstraße im Stadtteil Neustadt. Nur zwei Tage später wurde eine Bauplane von einem Gerüst, das an einem Wohnhaus befestigt war, in Brand gesteckt. Mitte Oktober meldete die Polizei in Flensburg den ersten Erfolg: Ein 35-jähriger polizeibekannter Flensburger wurde verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Nach 5,5 Monaten fand die Verhandlung statt, deren Beginn sich jedoch um eine halbe Stunde verzögerte, da ein Schöffe nicht erschienen war. Die Staatsanwaltschaft verlas die Anklageschrift und warf dem Angeklagten vor, am 29. September 2022 in der Gartenstraße einen Renault Twingo in Brand gesteckt zu haben. Der Wagen brannte vollständig aus und verursachte einen Schaden von 3.250 Euro. Die Flammen griffen auf einen benachbarten Volkswagen über, der ebenfalls völlig zerstört wurde und dabei Schäden von etwa 4.560 Euro erlitt.

In nur wenigen Metern Entfernung auf einem Parkplatz in der Gartenstraße soll der Angeklagte zudem einen weiteren Volkswagen angezündet haben, der ebenfalls den Flammen zum Opfer fiel. Laut Staatsanwaltschaft legte der 35-Jährige das Feuer am linken Vorderrad. Es entstand ein Schaden in Höhe von 4.500 Euro, was als Totalschaden gewertet wurde. Zudem wurde ein Volvo XC90 unweit der zuvor gelegten Brände in der Werftstraße angezündet. Dieser brannte ebenfalls vollständig aus. Dieser Anklagepunkt wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Glücklicherweise befanden sich keine Menschen in unmittelbarer Gefahr, was das Gericht positiv bewertete und in die Urteilsbegründung einfließen ließ. Dennoch drohte dem Angeklagten ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren. In einem weiteren Fall in der Straße Kompanietor war die Situation jedoch anders: Laut Staatsanwaltschaft zündete der Angeklagte dort eine Plastikplane an einem Gerüst an. In dem Haus befanden sich eine Mutter mit einem Kleinkind sowie eine weitere Mutter mit drei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren.

Der Angeklagte F. ist verheiratet und versorgte durch seinen Job seine Frau und die vier Stiefkinder. Er geriet bereits in seiner Jugend in Konflikt mit der Polizei und beging kleinere Delikte wie Sachbeschädigungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzungen. Im Erwachsenenalter kam der heute 35-Jährige immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt und beging weitere Körperverletzungen sowie Diebstähle. Zuletzt wurde er im Jahr 2020 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Nach einem Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, welches rund 1,5 Stunden dauerte, räumte der Angeklagte ein,

Nachdem der Angeklagte alle ihm vorgeworfenen Taten gestanden hatte, verurteilte das Schöffengericht ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. In seinen letzten Worten äußerte der Angeklagte Reue und bedauerte seine "sinnlosen" Taten, die er während seiner Haftzeit reflektiert hatte. Er entschuldigte sich bei den Geschädigten und seiner Familie, die im Gerichtssaal anwesend war.

In der Urteilsbegründung verurteilte der Richter insbesondere die Brandstiftung mit der Gerüstplane, da ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe war, und betonte: "Das ist scheiße gefährlich." Der Richter berücksichtigte jedoch auch, dass der Angeklagte die Taten gestanden hatte und nicht als notorischer Pyromane einzustufen sei. Er glaubte zudem nicht, dass der Angeklagte nach Verbüßung seiner Haftstrafe rückfällig werden würde. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Für diesen Schritt steht beiden Parteien eine Frist von einer Woche zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil rechtskräftig.

Das "Warum" wurde in der Gerichtsverhandlung nicht behandelt.

Brandserie noch nicht vollständig aufgeklärt: Polizei verzeichnet Teilerfolg

Mutmaßlicher Brandstifter in Untersuchungshaft genommen

Im November 2022 konnte die Polizei einen 32-jährigen Mann festnehmen, der im Verdacht steht, drei Brandstiftungen begangen zu haben. Am Abend des 23. August 2022 soll der Tatverdächtige ein Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses am Hafermarkt gelegt haben. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Doch bereits am frühen Morgen des 24. August 2022 legte der Mann nach derzeitigem Ermittlungsstand erneut ein Feuer im selben Keller. Auch dieses Mal konnte die Feuerwehr den Brand rechtzeitig löschen. Glücklicherweise wurde bei beiden Bränden niemand verletzt, jedoch entstand ein hoher Sachschaden.

Des Weiteren wird dem 32-Jährigen vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 9. September 2022 in einem Parkhaus in der Angelburger Straße versucht zu haben, einen VW Passat in Brand zu setzen. Der Brand wurde rechtzeitig entdeckt, doch das Fahrzeug erlitt einen Sachschaden. Die Verhandlungen zu diesen Taten stehen noch aus. Während die gesamte Brandserie noch nicht vollständig aufgeklärt ist, stellt die Festnahme des mutmaßlichen Brandstifters einen Erfolg für die Polizei dar. Offen ist hingegen die Brandserie in Harrislee, wo es immer wieder zu Feuerwehreinsätzen im Hochhaus "Hohe Mark" und rund um das Gelände kam.

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