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Brandstiftung Hohe Mark: Jugendlicher verurteilt worden

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Zugunsten des Angeklagten ist berücksichtigt worden, dass er ein Geständnis hinsichtlich aller Taten abgelegt hat und erstmals vor Gericht gestanden hat. - Archivfoto: Thomsen

Nicht nur in Flensburg kam es im Jahr 2022 zu zahlreichen Brandstiftungen. Dort wurde seit Dienstagmorgen ein zweiter Brandstifter verurteilt. An der Adresse Hohe Mark 16 in Harrislee hat es ebenfalls mehrfach gebrannt. Nun wurde ein Jugendlicher vom Amtsgericht Flensburg verurteilt.

Der Angeklagte ist wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem Fall und Sachbeschädigung in drei Fällen verwarnt und zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt worden. Darüber hinaus sind ihm folgende Weisungen erteilt worden:

er hat

    • bis zu seinem 18. Geburtstag ambulante Therapiegespräche in einer Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu führen
    • für wenigstens sechs Monate in einer gemeinnützigen Einrichtung zu arbeiten, die eine Werkstatt betreibt
    • für ein Jahr regelmäßige Gespräche mit der zuständigen Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe zu führen.

Bei der Verurteilung hat das Gericht die schon in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ausgeführten Sachverhalte zugrunde gelegt. Als versuchte schwere Brandstiftung hat das Gericht die Tat gewertet, bei der der Angeklagte am 24.06.2022 ein Kellerabteil des Mehrfamilienhauses Hohe Mark 16 angezündet hat. Der Angeklagte habe Papier an einem hölzernen Kellerverschlag angezündet und daher damit rechnen müssen, dass das Feuer auf das Holz und anschließend auch auf das Gebäude übergreifen könne. Da das Feuer vor dem Übergreifen auf das eigentliche Gebäude gelöscht worden ist, war der Angeklagte wegen Versuchs zu verurteilen.

Die übrigen Taten betreffen das Inbrandsetzen von Papierschnipseln, wodurch keine nennenswerten Schäden verursacht worden sind und keine Gefahr des Übergreifens des Feuers auf das Gebäude bestanden hat. Insoweit ist der Angeklagte wegen Sachbeschädigungen verurteilt worden.

Zugunsten des Angeklagten ist berücksichtigt worden, dass er ein Geständnis hinsichtlich aller Taten abgelegt hat und erstmals vor Gericht gestanden hat. Zu seinen Lasten ist die Gefährlichkeit der Tat berücksichtigt worden, bei der der Angeklagte ein Feuer im Kellerbereich des Mehrfamilienhauses Hohe Mark 16 gelegt hat.

Jugendstrafrecht war hier zwingend anzuwenden, da der Angeklagte im Zeitpunkt der Taten noch jugendlich (14 – 17 Jahre) alt gewesen ist. Anders als im Erwachsenenstrafrecht erfolgt eine Verurteilung bei Jugendlichen nicht am Maßstab der Schuld. Das Jugendstrafrecht hat eine erzieherische Funktion. Zur Überzeugung des Gerichts ist dazu das Verhängen von Weisungen (Gesprächstherapie, Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung und Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe) erforderlich gewesen. Die Taten resultierten aus dem Frust des Angeklagten über seine gegenwärtige Wohn- und Lebenssituation. Notwendig sei, dem Angeklagten eine Struktur für seinen Tagesablauf und eine Aufgabe zuzuweisen. Um ihm die Gefährlichkeit seiner Handlungen vor Augen zu führen, ist zusätzlich ein zweiwöchiger Dauerarrest verhängt worden. Die Verhängung einer (mindestens sechsmonatigen) Jugendstrafe sei hingegen nicht notwendig gewesen. Es fehle an den dafür erforderlichen „schädlichen Neigungen“. Zur Überzeugung des Gerichts haben sich die Taten – wie ausgeführt – wegen der Unzufriedenheit des Angeklagten mit seiner gegenwärtigen Lebenssituation ereignet. Es handele sich um jugendtypische Verfehlungen. Zwar habe der Angeklagte das Unrecht der Taten erkennen und dieser Einsicht entsprechend handeln können. Die möglichen Folgen seien für ihn jedoch nicht zu überblicken gewesen. Er sei zudem imstande, von der weiteren Begehung von Straftaten abzusehen. Seit etwa einem halben Jahr habe er keine Straftaten mehr begangen.

Die Verurteilung ist im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft entsprechend erfolgt. Von der Verurteilung abweichend hatte die Staatsanwaltschaft anstatt eines zweiwöchigen einen vierwöchigen Dauerarrest beantragt. Der Verteidiger hatte darauf angetragen, es sollten lediglich die Weisungen erfolgen, von der Verhängung eines Dauerarrests solle also abgesehen werden.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung eingelegt werden.

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