CDU-Fraktion fordert Prüfung einer Alkoholverbotszone im Innenstadtbereich

 |  von Thomsen / Foerde.news

Mit der jüngste Änderung des Landesverwaltungsgesetzes gibt es Kommunen die Möglichkeit, auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen den Alkoholkonsum einzuschränken - Symbolfoto: Thomsen

Flensburg – Die CDU/ WIF-Fraktion im Flensburger Rathaus fordert die Stadtverwaltung auf, zeitnah zu prüfen, ob der Südermarkt und weitere, potentielle Konfliktbereiche zur Alkoholverbotszone erklärt werden können. Anlass ist die jüngste Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (§ 175a), das Kommunen die Möglichkeit geröffnet, auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen den Alkoholkonsum einzuschränken, wenn dort regelmäßig Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum auftreten.

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„Wir brauchen geprüfte und wirksame Maßnahmen für mehr Sicherheit und Ordnung am Südermarkt und an weiteren Stellen im Innenstadtbereich“, erklärt Karsten Sörensen, Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung (BSO) der CDU-Fraktion. „Die neue landesrechtliche Grundlage eröffnet uns die Möglichkeit, genau dort einzuschreiten, wo der übermäßige Alkoholkonsum immer wieder zu erheblichen Problemen, Körperverletzungen und weiteren Straftaten führt.“

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Dabei betont die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu kriminalisieren. Vielmehr gehe es darum, klare Grenzen dort zu setzen, wo Lärm, Auseinandersetzungen, Vermüllung und Sicherheitsprobleme das Sicherheitsgefühl von Anwohnerinnen, Anwohnern und Besuchern der Innenstadt in Angsträume verwandelt und erheblich beeinträchtigen. Dies entspricht ausdrücklich dem Ziel der Landesregierung, den Kommunen ein rechtssicheres Instrument zur Gefahrenabwehr an die Hand zu geben.

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Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, die Prüfung nicht ausschließlich nur auf den Südermarkt zu beschränken, sondern auch weitere bekannte Problembereiche mitzudenken – etwa die untere Angelburger Straße , sowie den ZOB. Auch dort kommt es regelmäßig zu massivem Alkoholkonsum und in der Folge zu Polizeieinsätzen. Eine weiter gefasste Betrachtung könne zudem helfen, eine bloße Verlagerung der Problemlagen zu verhindern.

„Wichtig ist, dass wir dort handeln, wo konkrete Probleme bestehen, und nicht weiter ohne Handlungsfähigkeit wegschauen. Sicherheit und Ordnung müssen wieder spürbar werden“, so Sörensen weiter. Eine mögliche Alkoholverbotszone müsse dabei in enger Abstimmung mit Polizei, kommunalem Ordnungsdienst, Anwohnern und Gewerbetreibenden geprüft werden. Eine Sonderregelung für einen Weihnachtsmarkt muss erarbeite werden , und lizenzierte Gastrobetriebe dürfen nicht benachteiligt werden.

Gleichzeitig unterstreicht die CDU-Fraktion, dass eine Alkoholverbotszone nur ein Baustein eines ganzheitlichen Konzepts für die Innenstadt sein kann, das auch alle sozialen Aspekte berücksichtigt. Werden müssen.Klar ist dabei jedoch: Die Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes müssen eindeutig auf Ordnungs- und Gefahrenabwehr mit ausgerichtet bleiben – keine Sozialarbeit in Uniform.

Die CDU-Fraktion fordert die Verwaltung daher auf, zeitnah mit den Prüfungen zu beginnen und dem Rat einen umsetzungsreifen Vorschlag vorzulegen.