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Corona: Neue Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten

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Corona - Der Bußgeldkatalog wurde angepasst - Foto: Foerde.news

Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vor der Einreise digital anmelden. Die bundesweite Digitalisierung der bisherigen Einreiseanmeldungen (Aussteigekarten) entlastet die Gesundheitsämter: Sie werden jetzt online informiert, wer in ihrem Zuständigkeitsbereich aus einem Risikogebiet kommt und sich in Quarantäne begeben muss. Einreisende aus Risikogebieten müssen sich online hier anmelden: www.einreiseanmeldung.de

Die Landesregierung hat am 13. November 2020 die Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten entsprechend aktualisiert. Zugleich wurde auch der Bußgeldkatalog angepasst. Dieser sieht Bußgelder zwischen 150 Euro und bis zu 10.000 Euro bei Verstößen vor. Beispielsweise droht Personen, die aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein-, beziehungsweise zurückreisen bis zu 10.000 Euro Bußgeld, wenn sie der Quarantänepflicht nicht nachkommen. Darüber hinaus drohen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder anderen Verantwortlichen Bußgelder zwischen 300 Euro und 4.000 Euro, wenn sie im Zusammenhang mit der Einreise unrichtige Bescheinigungen für einreisende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausstellen.

Die digitale Einreiseanmeldung war im Auftrag der Bundesregierung zur Entlastung der Gesundheitsämter und zur Unterstützung der Quarantäneüberwachung entwickelt worden. Sie ersetzt die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung. Reisende, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ab sofort die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Nach Eingabe aller notwendigen Informationen auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de erhalten diese ein PDF-Dokument als Bestätigung. Ein- und Rückreisende müssen die gespeicherte und/oder ausgedruckte Bestätigung mit sich führen, um sie dem Beförderer oder der Grenzbehörde auf Aufforderung vorlegen zu können.

Falls die digitale Anmeldung nicht möglich sein sollte, kann in Ausnahmefällen eine schriftliche Ersatzanmeldung (Aussteigekarte) ausgefüllt und an den Beförderer oder die Grenzbehörde abgegeben bzw. nach der Einreise unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Folgende Personengruppen müssen keine Einreiseanmeldung durchführen:

  • Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
  • Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
  • Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die      Bundesrepublik Deutschland einreisen,
  • Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.

Mehr Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise finden Einreisende die jeweiligen Links zum Robert-Koch-Institut (RKI). Die dort abrufbaren Informationen zu den Risikogebieten sind maßgeblich für die Quarantäne-Verordnung.

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