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Das ändert sich im Mai 2025
von Thomsen / Foerde.news

Deutschland - Zum 1. Mai 2025 treten in Deutschland und teils auch international eine Reihe wichtiger Neuerungen in Kraft. Neben gesetzlichen Änderungen wie der Reform des Namensrechts, der Einführung digitaler Passbilder und strengeren Regeln für Biomüll, gibt es auch arbeitsrechtliche Anpassungen, etwa höhere Tariflöhne im Gastgewerbe und neue Regeln zur Elternzeitbeantragung. Politisch markiert der Mai einen Wendepunkt, denn ein Regierungswechsel im Bundeskanzleramt steht bevor. Auch gesellschaftlich und technisch verändert sich einiges: WhatsApp und Skype beenden den Support für ältere Geräte, und Verbraucher profitieren von mehr Transparenz beim Onlineshopping und Bonitätsscoring. Damit ist der 1. Mai 2025 nicht nur ein Feiertag, sondern auch ein Startpunkt für viele spürbare Veränderungen im Alltag.
- Ein Hochzeitspaar tauscht Ringe: Ab 1. Mai 2025 können beide Ehepartner einen Doppelnamen führen. Reform des Namensrechts: Am 1. Mai 2025 tritt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht in Kraft. Ehepaare haben nun mehr Auswahl bei der Wahl ihres Familiennamens: Erstmals dürfen beide Partner einen gemeinsamen Doppelnamen (mit oder ohne Bindestrich) führen – bislang war dies nur für einen Partner möglich. Auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten, der sich aus den Nachnamen beider Elternteile zusammensetzt, selbst wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Im Falle einer Scheidung wird es zudem leichter, den Nachnamen des Kindes zu ändern (z. B. Annahme des Namens des sorgeberechtigten Elternteils). Um endlos lange Namenskombinationen zu vermeiden, bleibt es allerdings bei maximal zwei Namensbestandteilen.
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Digitale Passfotos für Ausweise: Für neue Personalausweise und Reisepässe sind ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Passbilder zugelassen. Das heißt, ausgedruckte Papierfotos werden von den Behörden nicht mehr akzeptiert. Dieses Vorgehen – beschlossen bereits 2020 – soll Manipulationen an Passfotos (etwa durch Morphing, das digitale Verschmelzen zweier Gesichter) verhindern. Übergangsweise dürfen Bürgerämter bis Ende Juli 2025 noch Papierbilder annehmen, falls sie technisch noch nicht auf digitale Fotos eingerichtet sind.. Neu ist außerdem, dass man sich Personalausweis und Reisepass auf Wunsch gegen eine Gebühr von 15 € per Post nach Hause schicken lassen kann. – ein spezielles Zustellverfahren soll dabei sicherstellen, dass das Dokument nur dem Antragsteller persönlich ausgehändigt wird.
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Strengere Biomüll-Regeln: Ab 1. Mai 2025 gelten bundesweit schärfere Vorgaben für die Trennung von Bioabfall. Verunreinigungen in der Biotonne durch Fremdstoffe (Plastik, Glas, Keramik, Metall etc.) dürfen nur noch maximal 3 % des Inhalts ausmachen – bisher lag der Anteil deutlich höher. Insbesondere Plastikmüll soll minimiert werden: Der Kunststoffanteil allein darf höchstens 1 % betragen.Wird dieser Grenzwert überschritten, drohen Konsequenzen – beispielsweise kann der Entsorger die Biotonne ungeleert stehen lassen, bis falsch entsorgte Stoffe entfernt wurden. Bei wiederholten Verstößen können zudem Bußgelder von bis zu 2.500 € verhängt werden.. Diese Maßnahmen sollen die Qualität des Komposts verbessern und verhindern, dass Mikroplastik über den Biomüll in Böden und Umwelt gelangt..
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Elternzeit-Anträge digital: Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elternzeit deutlich einfacher. Eltern können dem Arbeitgeber nun elektronisch (z. B. per E‑Mail) mitteilen, für welchen Zeitraum sie Elternzeit nehmen möchten. Die gesetzliche Pflicht zur schriftlichen, unterschriebenen Antragstellung entfällt – bisher musste der Antrag ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Auch Arbeitgeber dürfen den Antrag elektronisch bestätigen oder ablehnen. Nur wenn Elternzeit vorzeitig beendet werden soll, ist aus Rechtsgründen weiterhin ein schriftlicher Antrag nötig. Diese Neuerung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll Bürokratie abbauen und die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten erleichtern.
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Weitere rechtliche Änderungen: EU-weite Neuerungen zum 1. Mai sind ebenfalls zu beachten. Beispielsweise treten Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung in Kraft, welche höhere Recyclingquoten und weniger Einwegmüll zum Ziel haben (schrittweise Umsetzung ab 2025). Außerdem greift in Luxemburg die automatische Lohnindexierung: Zum 1. Mai 2025 wird der dortige Lohn-Index von 944,43 auf 968,04 Punkte angehoben, was einer verpflichtenden Lohnerhöhung um 2,5 % für alle Beschäftigten entspricht. Dadurch steigt in Luxemburg unter anderem auch der gesetzliche Mindestlohn um 2,5 %. – In Frankreich wiederum gelten ab Mai neue Regeln bei den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, welche kleinere Firmen etwas entlasten sollen (hierdurch ändern sich z. B. die Unfallversicherungsbeiträge und Überstundenpauschalen). Diese internationalen Regelungen zeigen, dass der 1. Mai 2025 nicht nur in Deutschland, sondern auch andernorts ein Stichtag für wichtige Rechtsänderungen ist.
Tarifliche Änderungen & Arbeitszeitregelungen
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Tariflohn im Gastgewerbe (Schleswig-Holstein): In Schleswig-Holstein treten zum 1. Mai 2025 deutliche Lohnsteigerungen in Hotels, Restaurants und Gaststätten in Kraft. Die Landesregierung hat den neuen Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich erklärt, sodass er für alle ca. 80.000 Beschäftigten der Branche gilt. – auch für bisher nicht tarifgebundene Betriebe. Konkret bedeutet das: Ab Mai muss branchenweit ein Mindestlohn von rund 14,97 € pro Stunde gezahlt werden., deutlich mehr als der allgemeine Mindestlohn von 12,82 €. Ungelernte Aushilfskräfte erhalten damit z.B. etwa 15 €/h. Für Vollzeitbeschäftigte steigen die Monatslöhne je nach Tätigkeit um ~200 €. Auch Auszubildende profitieren: Ihre Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. Mai um 100 € pro Lehrjahr. Der Tarifvertrag läuft mindestens bis Ende Juni 2026 und soll faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche sicherstellen. Einige kleinere Gastwirte kritisierten zwar die Kostensteigerung von teils ~17%, doch Ausnahmen wird es nicht geben – die Lohnuntergrenze gilt flächendeckend.
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Bahn- und Verkehrssektor: Im Tarifbereich Eisenbahn greifen ebenfalls vereinbarte Lohnerhöhungen. So erhalten Beschäftigte vieler Bahnunternehmen ab 1. Mai 2025 eine zusätzliche monatliche Erhöhung von 120 € auf ihre Tabellenentgelte, was je nach Lohngruppe einer Steigerung von ca. 5–7 % entspricht (vereinbart in Tarifrunden 2024). Eine weitere Anhebungsstufe folgt im Jahr 2026. Diese Erhöhungen sollen die Mitarbeitenden angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten entlasten und die Bahnbranche als Arbeitgeber attraktiver machen. Im öffentlichen Nahverkehr wurden in einigen Regionen ebenfalls Tarifabschlüsse mit Lohnsteigerungen erzielt, die ab Frühjahr 2025 wirksam werden – vielerorts wurden neben prozentualen Erhöhungen auch Inflationsausgleichsprämien gezahlt.
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Arbeitszeit-Regelungen: In der Chemie-Industrie Ostdeutschlands schreitet die Arbeitszeitverkürzung voran. Zum 1. Januar 2025 sank die Wochenarbeitszeit dort tariflich um weitere 30 Minuten und liegt nun bei 38 Stunden (auf dem Weg zur West-Tarifarbeitszeit von 37,5 Stunden). Auch in der Metall- und Elektroindustrie wurden regionale Vereinbarungen zur Angleichung der Wochenarbeitszeit getroffen, die bis 2025/2026 schrittweise umgesetzt werden. Zudem steht national eine Reform des Arbeitszeitgesetzes bevor: Nach einem Urteil des EuGH wurde 2023 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich verankert. Ein Gesetzentwurf dazu wurde Ende 2024 beschlossen – Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch aufzeichnen zu müssen. Die genauen Stichtage für das Inkrafttreten (und eventuelle Übergangsfristen) werden 2025 von der Bundesregierung festgelegt. Insgesamt bringen diese Änderungen im Tarif- und Arbeitszeitbereich Verbesserungen für viele Beschäftigte, stellen Unternehmen aber teils vor organisatorische Herausforderungen.
Politische Maßnahmen (Mindestlohn, Rente, Soziales)
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Mindestlohn: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 1. Januar 2025 12,82 € pro Stunde. (Er war zum Jahresbeginn planmäßig von 12,41 € auf 12,82 € angehoben worden.) Zum 1. Mai 2025 erfolgt keine weitere Erhöhung; die nächste Anpassung wird turnusgemäß von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen (voraussichtlich zum 1. Januar 2026). Dennoch greifen regionale oder branchenweite Mindestlöhne über Tarifverträge: So liegt z. B. im oben erwähnten Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein die verbindliche Lohnuntergrenze nun bei ca. 15 €. International verzeichnen ebenfalls einige Länder Mindestlohnänderungen: Luxemburg erhöht seinen Mindestlohn durch die Indexierung automatisch um 2,5 % (von ~2.387 € auf ~2.447 € brutto monatlich für Ungelernte). In Frankreich tritt zum 1. Mai keine außerplanmäßige SMIC-Erhöhung ein, da die Inflationsschwelle dafür nicht erreicht wurde (der SMIC wurde zuletzt zum 1. Januar angepasst). Im Vereinigten Königreich hingegen wurde bereits im April 2025 der National Living Wage angehoben (für über 23-Jährige z.B. von 10.42£ auf rund 11£ pro Stunde), was sich zum 1. Mai im Lohnzettel bemerkbar macht.
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Rentenanpassung: Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich auf eine deutliche Rentensteigerung freuen. Zum 1. Juli 2025 – dem jährlichen Anpassungstermin – werden die gesetzlichen Renten voraussichtlich um 3,74 % angehoben. Erstmals erfolgt die Erhöhung einheitlich in Ost und West in gleicher Höhe, da die Rentenwerte inzwischen angeglichen sind. Das Bundeskabinett hat Anfang März eine entsprechende Verordnung beschlossen. Für eine Standardrente (45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst) bedeutet dies ein Plus von ca. 66 € brutto im Monat. Diese Rentenanpassung fällt höher aus als die derzeitige Inflationsrate (rund 2,2 %), sodass die Kaufkraft der Renten weiter steigt. – Grundsicherung: Im Bereich Hartz IV/Bürgergeld gab es hingegen keine Erhöhung zum Jahreswechsel 2024/2025. Der monatliche Regelsatz für einen Alleinstehenden bleibt 2025 bei 563 € (sog. Nullrunde). Auch die Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter verharren auf Vorjahreshöhe, da die zugrundeliegende Preisentwicklung eine Anhebung 2025 nicht erforderlich machte. Die Bundesregierung begründete dies mit der zwischenzeitlich starken Erhöhung 2024 und einer Entlastung durch sinkende Energiepreise. Für 2026 ist aber wieder mit einer Anhebung der Regelsätze zu rechnen, da die Inflation zuletzt wieder anzog.
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Weitere sozialpolitische Änderungen: Zum 1. Januar 2025 traten bereits einige Entlastungen in Kraft, die sich bis Mai auswirken. So wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung geringfügig gesenkt (um 0,1 Prozentpunkte) und der Kinderzuschlag für Geringverdiener erhöht. Im Laufe des Jahres 2025 stehen größere Reformen an: Die Einführung der Kindergrundsicherung wird vorbereitet (Start voraussichtlich 2025/26), und das geplante Selbstbestimmungsgesetz (das das Transsexuellengesetz ablösen soll) befindet sich auf der Zielgeraden. Sollte es wie vorgesehen beschlossen werden, könnten Transpersonen ab Ende 2025 ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unbürokratischer ändern – ein Schritt mit großer gesellschaftlicher Bedeutung. Schließlich sei noch der Wechsel im Bundeskanzleramt erwähnt: Nach politischen Entwicklungen in der Koalition steht Anfang Mai 2025 ein Regierungswechsel bevor. Bundeskanzler Olaf Scholz soll am 5. Mai mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet werden, und am 6. Mai 2025 wird voraussichtlich Oppositionsführer Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler im Bundestag gewählt. Diese politische Zäsur könnte in der zweiten Jahreshälfte zu veränderten sozial- und wirtschaftspolitischen Weichenstellungen führen.
Feiertagsregelungen und besondere Tage
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Tag der Arbeit (1. Mai): Der 1. Mai 2025 ist ein Donnerstag und in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. An diesem „Tag der Arbeit“ haben bundesweit viele Menschen frei. Traditionell wird an diesem Datum – das eng mit der Geschichte der Arbeiterbewegung verknüpft ist – für Arbeitnehmerrechte demonstriert und zu Kundgebungen aufgerufen. Gewerkschaften nutzen den Feiertag für Mai-Kundgebungen; das Motto des DGB zum 1. Mai 2025 lautet z. B. „Mach dich stark mit uns!“. Besonderheiten: Da der 1. Mai 2025 auf einen Donnerstag fällt, bietet sich für viele Beschäftigte die Gelegenheit, am Freitag einen Brückentag zu nehmen und so ein verlängertes Wochenende zu genießen. Schulen und Behörden bleiben am 1. Mai geschlossen. In einigen Nachbarländern ist der 1. Mai ebenfalls ein wichtiger Feiertag (in fast allen EU-Staaten, z.B. Frankreich, Italien, Österreich), während er in den USA und Kanada auf Anfang September (Labor Day) terminiert ist.
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Christi Himmelfahrt: Am Donnerstag, den 29. Mai 2025, können die Deutschen erneut einen Feiertag begehen. Christi Himmelfahrt ist in allen Bundesländern arbeitsfrei und fällt immer auf den 40. Tag nach Ostern. Viele nutzen diesen Tag traditionsgemäß für Ausflüge ins Grüne oder – insbesondere Väter – für sogenannte Vatertags‐Wanderungen. In religiöser Hinsicht gedenken christliche Kirchen an Himmelfahrt der biblischen Auffahrt Jesu in den Himmel. Direkt im Anschluss an diesen Feiertag beginnt in einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Bayern) bereits die Pfingstferienzeit. Arbeitgeber sehen sich durch die beiden Donnerstags-Feiertage im Mai vereinzelt mit etwas erhöhtem Urlaubsaufkommen konfrontiert (Brückentageffekt), größere Änderungen an Feiertagsgesetzen gibt es 2025 aber nicht.
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Regionale Feiertagsbesonderheiten: Zum 8. Mai 2025 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 80. Mal. In Berlin wurde dieser Tag 2020 einmalig als Feiertag begangen, eine dauerhafte Einführung als Feiertag in einzelnen Bundesländern ist auch 2025 wieder diskutiert, aber bislang nicht beschlossen. Pfingsten fällt 2025 auf den 8./9. Juni (kein Mai mehr, aber unmittelbar danach). Fronleichnam (ein regionaler Feiertag, z.B. in NRW, BW, BY) ist am 19. Juni 2025. Diese liegen außerhalb des Mai, werden aber häufig im Zusammenhang mit dem Feiertagskalender Frühjahr/Sommer erwähnt. Im Mai selbst gibt es abgesehen von 1. Mai und Christi Himmelfahrt keine neuen oder zusätzlichen Feiertage gegenüber den Vorjahren. In anderen Ländern hingegen kommt es vereinzelt zu Neuerungen: So hat etwa die spanische Region Madrid den 2. Mai („Día de la Comunidad“) zu einem wichtigen regionalen Gedenktag erklärt, und in Japan fallen 2025 mehrere traditionelle Feiertage (Goldene-Woche-Anfang) in die erste Maiwoche. Insgesamt bleibt der Mai in Deutschland 2025 mit seinen zwei Feiertagen ein relativ kurzer Arbeitsmonat.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Neuerungen
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WhatsApp-Support endet für ältere Smartphones: Der beliebte Messenger WhatsApp stellt im Mai 2025 den Dienst auf veralteten Handy-Betriebssystemen ein. Ab dem 5. Mai 2025 wird WhatsApp nur noch auf iPhones mit iOS 15.1 oder neuer sowie Android-Geräten ab Android 5.0 funktionieren. Ältere Software-Versionen – etwa auf Modellen wie iPhone 5s, 6 oder 6 Plus – werden **nicht mehr unterstützt. Nutzer solcher Geräte müssen auf ein aktuelleres Smartphone umrüsten, um WhatsApp weiterhin verwenden zu können. Durch diese Maßnahme will WhatsApp die Sicherheit und Weiterentwicklung der App gewährleisten, da sehr alte Betriebssysteme keine aktuellen Sicherheitsupdates mehr erhalten. Für einige Nutzer bedeutet dies leider zusätzliche Kosten für ein neues Gerät, was vereinzelt Kritik hervorruft. Insgesamt betrifft der Schnitt aber nur eine kleine Minderheit, da die meisten aktiven Geräte neuere OS-Versionen haben.
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Aus für Microsoft Skype: Nach rund 20 Jahren Dienstzeit wird Skype im Mai 2025 endgültig eingestellt. Microsoft hat angekündigt, seinen einst führenden Videotelefonie-Dienst vom Markt zu nehmen und den Fokus auf die Plattform Teams zu legen. Bis zum 5. Mai 2025 soll Skype noch nutzbar sein, danach werden die Server abgeschaltet. Den Nutzern wird geraten, zu Microsoft Teams (in der kostenlosen Variante) zu wechseln, wo Chats und Kontakte weiter genutzt werden können. Skype wurde 2003 gegründet und 2011 von Microsoft übernommen; es galt als Pionier der Internet-Telefonie. Die Entscheidung, Skype „in Rente zu schicken“, ist Teil einer strategischen Neuausrichtung – Teams hat viele ähnliche Funktionen und wird bereits von sehr vielen Nutzern, insbesondere im Berufsleben, verwendet. Wichtig: Skype for Business (die Unternehmensversion) ist von der Abschaltung nicht betroffen und lief bereits in früheren Jahren in Microsoft Teams über. Für Privatnutzer markiert der Mai 2025 jedoch das Ende einer Ära der digitalen Kommunikation.
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Verbraucher: Neue Vorschriften und Angebote: Zum Monatswechsel treten einige verbraucherrelevante Änderungen in Kraft. So müssen große Online-Händler in der EU ab Mai transparenter über personalisierte Preise und Rankings informieren (Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie). Außerdem wird in Deutschland das Reiserecht an EU-Vorgaben angepasst, was zu erweiterten Informationspflichten für Reiseveranstalter führt. Bankkunden profitieren von mehr Transparenz bei Bonitätsbewertungen: Die Auskunftei SCHUFA plant 2025 ein neues Score-Modell mit nachvollziehbareren Kriterien – voraussichtlich ab Mai können Verbraucher leichter Einblick erhalten, welche Faktoren ihren SCHUFA-Score beeinflussen (eine direkte Folge gesetzlicher Forderungen nach mehr Transparenz). Zudem startet im Mai eine Informationskampagne zu den neuen Verpackungskennzeichnungen: Händler müssen ab 2025 klar kennzeichnen, welche Verpackungen recyclebar sind und wo sie entsorgt werden sollen, was Verbraucher beim Einkauf sehen können.
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Unternehmen: Änderungen und Fristen: Für Unternehmen bringt 2025 einige neue Vorgaben. Ab Mai gelten die ersten Prüfzeiträume der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Große Unternehmen müssen nun schrittweise umfangreicher über Umwelt- und Sozialfaktoren berichten. Die Lieferkettensorgfaltspflichten weiten sich durch das geplante EU-Lieferkettengesetz perspektivisch aus (deutsche Firmen ab 1. Jan 2025 bereits nach nationalem Gesetz ab 3.000 Mitarbeitern verpflichtet). Steuerlich endet am 31. Mai 2025 (bzw. 2. Juni, da der 31.5. ein Samstag ist) die reguläre Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 für Bürger, die nicht steuerlich beraten sind – das fällt zwar nicht auf den 1. Mai, ist aber im Mai ein wichtiger Termin für viele Verbraucher. In der Landwirtschaft treten EU-weit zum 1. Mai strengere Tierarzneimittel-Regeln in Kraft, um Antibiotikaresistenzen vorzubeugen (Landwirte müssen Antibiotika-Einsätze bei Nutztieren noch genauer dokumentieren). Insgesamt spannt sich der Bogen der wirtschaftlichen Neuerungen von digitalen Diensten bis hin zu klassischen Industrien – viele Änderungen zum 1. Mai 2025 zielen dabei auf Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und Modernisierung ab.
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