Digitaler Untersuchungsbericht: KBA stellt HU-Daten erstmals online bereit
| von Thomsen / Foerde.news
Verkehr – Autofahrende in Deutschland können die Daten ihrer Hauptuntersuchung (HU) ab sofort digital abrufen und weitergeben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr den neuen Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) freigeschaltet. Er ergänzt den bisherigen Papierbericht, ersetzt ihn aber noch nicht vollständig.
Seit Kurzem bietet das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeughalterinnen und -haltern einen neuen digitalen Service: den Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) zur Hauptuntersuchung. Alle HU, die ab dem 25. November 2025 durchgeführt wurden, können über dieses System online eingesehen werden. Ältere Untersuchungen sind über den DUB nicht abrufbar.
Das KBA in Flensburg - Archivfoto: Thomsen
Der neue Dienst ist im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) entwickelt worden und soll die bisherige Papierform des Untersuchungsberichts schrittweise ergänzen und digital zugänglich machen. „Mit dem Digitalen Untersuchungsbericht bieten wir Fahrzeughalterinnen und -haltern eine einfache und sichere Möglichkeit, ihre Hauptuntersuchungsdaten online abzurufen und zu teilen“, sagt KBA-Pressesprecher Stephan Immen.
Abruf per QR-Code, Link oder Website
Der DUB kann auf verschiedenen Wegen genutzt werden: über einen QR-Code, einen Direktlink oder manuell über die Website des KBA. Für den Zugang werden drei Angaben benötigt:
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die Nummer des Untersuchungsberichts zur Hauptuntersuchung,
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die Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution,
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sowie eine Identifikationsnummer.
Mit diesen Zugangsdaten können Fahrzeughaltende den Bericht etwa auf dem Smartphone anzeigen oder als Link weitergeben.
Nutzung beim Fahrzeugverkauf und in der Praxis
Ein wichtiges Einsatzfeld sieht das KBA beim Fahrzeugverkauf, wenn Kaufinteressierte den HU-Status eines Autos prüfen möchten. Der DUB kann in solchen Fällen einfach an Dritte weitergegeben werden. „Die Weitergabe lässt sich jederzeit beenden, indem die Zugriffsdaten ausgetauscht oder nicht mehr weitergegeben werden“, erklärt Immen.
Der Digitale Untersuchungsbericht ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Aus technischen Gründen können Teile der Inhalte des ursprünglichen Untersuchungsberichts allerdings nicht vollständig auf Englisch dargestellt werden. Für die Nutzung in Deutschland stehen jedoch alle relevanten Informationen bereit.
Unabhängig von i-Kfz-App, keine eID erforderlich
Der DUB ist nicht in die i-Kfz-App integriert und kann unabhängig von ihr genutzt werden. Anders als bei der Online-Registerauskunft (ORA) ist für den Abruf des Digitalen Untersuchungsberichts keine elektronische Identität (eID) notwendig. Das soll den Zugang insbesondere für Privatpersonen vereinfachen, die ihre HU-Daten schnell und ohne zusätzlichen Identitätsnachweis benötigen.
Papierbericht bleibt vorerst erhalten
Trotz der neuen digitalen Möglichkeit bleibt der gedruckte Untersuchungsbericht weiterhin in Gebrauch. „Der Digitale Untersuchungsbericht ersetzt den Papierbericht derzeit noch nicht vollständig, kann aber bereits für fast alle Zwecke genutzt werden, für die bislang der gedruckte Bericht erforderlich war“, so Immen. Dazu zählen unter anderem Nachweise gegenüber Behörden, Werkstätten oder beim Verkauf des Fahrzeugs.
Rechtliche Grundlage und Einordnung
Der DUB basiert auf den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere den §§ 29, 29a sowie Anlage VIII. Ergänzt wird dies durch eine Verkehrsblattverlautbarung 2025 (Seite 162), in der die Verfahrensweise für den Abruf von relevanten Daten über Hauptuntersuchungen („HU-Daten“) festgelegt ist.
Mit dem neuen digitalen Angebot folgt das KBA dem generellen Trend zur Verwaltungsdigitalisierung. Für Fahrzeughaltende bedeutet dies, dass wichtige Fahrzeugdokumente künftig leichter online verfügbar sind, einfacher geteilt werden können und damit Prozesse wie Fahrzeugverkauf oder HU-Nachweis beschleunigt werden – ohne dass sie dabei auf den vertrauten Papierbericht vollständig verzichten müssen.
