Drogenhandel in 78 Fällen: Anklage gegen mutmaßlichen Chef der „Partnerschaft„
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Wie der Pressesprecher des Landgerichts Flensburg, Dr. Tobias Langeloh, mitteilt, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz sowie das Konsumcannabisgesetz. Dem Mann wird vorgeworfen, in insgesamt 78 Fällen als Kopf einer Gruppierung mit dem Namen „Partnerschaft“ in Flensburg und Umgebung gewinnorientiert mit Betäubungs- und Arzneimitteln gehandelt zu haben.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll sich Ende 2018 unter der Bezeichnung „Partnerschaft“ ein Personenzusammenschluss gebildet haben, dessen Ziel es gewesen sei, gemeinschaftlich Betäubungs- und Arzneimittel gewinnbringend zu verkaufen. Die Buchführung sei über eine Internetseite erfolgt, auf der online Notizen angelegt und bearbeitet werden konnten. Dort fänden sich in mehr als 60 Benutzerkonten Hinweise darauf, welches Mitglied welche Betäubungsmittel bezogen habe. Die Bezahlung sei in der Regel erst nach dem Weiterverkauf der Drogen erfolgt.
Einzelne Mitglieder der Gruppierung sollen zudem gegen gesonderte Bezahlung Lagerhallen als sogenannte „Bunker“ angemietet haben, um dort Betäubungsmittel zu deponieren. Innerhalb der „Partnerschaft“ seien organisatorische Aufgaben, etwa die Buchführung oder die Bereitstellung von Handlungsanweisungen, durch bestimmte Mitglieder übernommen worden. Bestellungen von Betäubungsmitteln und sonstige Absprachen seien über einen Messengerdienst unter Verwendung von Decknamen erfolgt. Die bestellte Ware sei dann von einer der Gruppierung zugehörigen Person („Verteiler“) ausgegeben und von Kurieren („Runner“) an sogenannte „Händler“ ausgeliefert worden. Diese hätten auf diesem Wege Betäubungsmittel in größeren Mengen zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben. Händler mit einem besonderen Partnerstatus hätten demnach 50 Prozent des beim Weiterverkauf erzielten Gewinns behalten dürfen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte die Organisation der „Partnerschaft“ maßgeblich gesteuert, die Aktivitäten der Gruppierung koordiniert und überwacht haben. Insbesondere habe er die Anlieferung von Betäubungsmitteln („Importe“), deren Einlagerung in den „Bunkern“ sowie die Weitergabe an die „Händler“ organisiert.
Der Prozessauftakt vor der V. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg (Az. V Kls 102 Js 5734/24 (2)) war am gestrigen Donnerstag, 11. Dezember 2025, um 10 Uhr terminiert.
Weitere Verhandlungstermine – jeweils um 10 Uhr – sind für den 18. und 19. Dezember 2025, den 8., 15., 20. und 21. Januar 2026 sowie den 13., 16., 18. und 20. Februar 2026 anberaumt.