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Fahrradland jetzt – Die Mobilitätspolitik wenden!

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Schleswig-Holstein - Ambitioniertes Ziel: Bis 2030 soll Schleswig-Holstein ein Radverkehrsanteil von 30 % haben - Symbolfoto; Thomsen

Die Vorboten der Klimakatastrophe werden auch in Schleswig-Holstein aktuell schon deutlich. Nun ist konsequentes Handeln gefordert, um diese Entwicklung zu verlangsamen und das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Der Verkehrssektor jedoch leistet immer noch nicht genug.

Der ADFC Schleswig-Holstein fordert deshalb CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, die nächsten fünf Jahre zu nutzen, um eine Mobilitätswende nicht nur einzuleiten, sondern auch umzusetzen: Mit dem Fahrrad als wichtigem Verkehrsmittel!

Folgende Maßnahmen sehen wir dabei als dringend an, um eine nachhaltige Mobilitätspolitik mit einem guten Radverkehrsanteil zu erreichen:

Die Radverkehrspolitik wird zwar vor Ort in den Kommunen und Kreisen geplant und umgesetzt, bedarf aber einer starken Steuerung und Förderung von oben. Das erfordert ein schlagkräftiges Ministerium für Mobilität, Ländliche Räume und Digitalisierung. Der Radverkehr kann nämlich nicht allein gedacht werden, sondern stets im Umweltverbund gemeinsam mit Bus und Bahn, aber auch in der Betrachtung von Stadt und Land. Zudem bietet die Digitalisierung im Mobilitätsbereich große Entwicklungschancen. Dies sollte sich in einem eigenen Ministerium widerspiegeln.

Mit der Radstrategie 2030 hat das Land Schleswig-Holstein sich ambitionierte Ziele gesetzt: Ein Radverkehrsanteil von 30 % in 2030 bedeutet, dass wir in Schleswig-Holstein mit den europäischen Spitzenreitern im Radverkehr, unseren Nachbarländern Dänemark und den Niederlanden gleichauf sind. Die Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 muss von Ihnen nun konsequent und ambitioniert angegangen werden. Dabei müssen Sie aber auch die Kreise, Städte und Gemeinden mitnehmen und mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausstatten.

Für eine konsequente Mobilitätspolitik bedarf es darüber hinaus ein Landesmobilitätswendegesetz bis 2023. Das Gesetz regelt die Stärkung und Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbunds - Radfahren, zu Fuß gehen und den Öffentlichen Verkehr. Das Gesetz bildet den Rahmen für den Ausbau von attraktiven Alternativen zum motorisierten Individualverkehr, um die Mobilität in Schleswig-Holstein bis 2030 umwelt-und sozialverträglich, klimaneutral, verkehrssicher und durchgängig barrierefrei zu gestalten.

Im Ministerium für Mobilität müssen die Personalstellen im zuständigen Referat für Radverkehr mindestens verdoppelt werden. Zur Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen des Landes, aber auch für die Beratung der Kommunen und Kreise benötigt der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV SH) deutlich mehr Personalstellen für die Radverkehrsförderung. Beim LBV SH müssen mindestens 20 Stellen für den Radverkehr geschaffen und auch auf die Direktionen im Land verteilt werden.

Doch für diese anliegenden Aufgaben und Projekte benötigt das Land ausgebildetes Fachpersonal für die Radverkehrsplanung auf allen Ebenen. Doch werden keine Fachplaner*innen in Schleswig-Holstein ausgebildet. Das soll sich ändern. In Schleswig-Holstein soll ein eigener Studiengang Radverkehrsplaner*in an einer Hochschule eingerichtet werden.

Um die Zeit zu überbrücken, bis die ersten Absolvent*innen ihr Studium abgeschlossen haben, schafft das Land die Möglichkeit, sich in Schleswig-Holstein berufsbegleitend zur Radverkehrsplaner*in fortbilden zu lassen.

Zukünftige Förderprogramme des Landes für die Radverkehrsförderung werden kommunalfreundlich gestalten. So wird der Eigenanteil der Kommunen weitestgehend reduziert, um einen Anreiz zur Planung und Beantragung von Förderprojekten im gesamten Land zu schaffen. Bei bereits laufenden Landesförderprojekten wird geprüft, ob der Eigenanteil der Kommunen reduziert werden kann.

Eigenanteile an geförderten Radverkehrsmaßnahmen in den kommunalen Haushalten gelten nicht als Kredite. Nur darüber werden Fehlbedarfskommunen in der Lage sein, den Radverkehr zu fördern.

Förderung von Radverkehr ist Klimaschutz. Deshalb werden Investitionen in den Klimaschutz und den Radverkehr zur Pflichtaufgabe der Kommunen.

Bei der Mobilitätswende muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb werden alle Ministerien und nachgeordneten Behörden darin unterstützt, bestmögliche Bedingungen für fahrradfahrende Mitarbeiter*innen zu schaffen.

Bis spätestens 2024 werden alle Ministerien als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Weiterhin fördert das Land mit einer gesonderten Richtlinie weitere Arbeitgeber - öffentliche wie auch private - darin, fahrradfreundlicher zu werden und übernimmt für die ersten 100 Zertifizierungen im Land die Audit-Kosten.

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