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Fall Jonas: 5 Jahre Haft fordert der Anwalt des Angeklagten

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Flensburg - Anwälte plädieren alle auf Totschlag - Archivfoto: Thomsen

Im Fall Jonas N. wurden am Montagvormittag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Anwälte gesprochen.

So forderte die Staatsanwaltschaft 8 Jahre, der Anwalt der Mutter von Jonas forderte 9 Jahre und der Anwalt des Angeklagten Paul S. nur 5 Jahre Jugendstrafe. In Einem waren sich alle einig, sie alle haben auf Totschlag plädiert. Ob die Kammer sich am 24. November bei der Urteilsverkündung ebenfalls an Totschlag hält, ist fraglich.  

Was war geschehen?

Am 2. April 2021 wurde der damals 16-Jährige Jonas Niendorf von dem damals noch 19-Jährigen Angeklagten Paul-Reiner S. mit einem Messer nahe der Duborg-Skolen nieder gestochen.

Beim Landeskriminalamt wurde nach der Tat das Messer untersucht, mit dem der tödliche Stich ausgeführt worden sein soll. Auf dem Messer war zu erkennen, das mit einem schwarzen Stift, vermutlich der Marke „Edding“ etwas darauf geschrieben wurde.

Dies verneinte der Angeklagte zwar zum Anfang, fügte jedoch später an, dass er den Namen Jonas auf das Messer geschrieben hat.

Vor dem Messerübergriff soll der Beschuldigte, zum wiederholten Male, von seinem Opfer am Kragen gepackt und ins Gesicht geschlagen worden sein.

Wie S. in der Verhandlung erklärte, habe er am Tattag zusammen mit seinem Kollegen eine Flasche Wodka und Energydrinks getrunken, zudem habe er mindestens einen Joint geraucht.
Am Abend des 2. April wollte der Beschuldigte zusammen mit einem Freund einen Joint auf der Aussichtsplattform rauchen. Mit dabei hatte er das Gemüsemesser seiner Freundin, das später zur Tatwaffe wurde. Als die beiden Freunde an der Plattform bei der Duborg-Skolen ankamen, stand das spätere Opfer bereits dort. Dieser soll sofort zu dem Beschuldigten gelaufen sein, ihn am Kragen genommen und ihm einen Faustschlag auf das linke Auge gegeben haben. Laut Erläuterung des Angeklagten hatte er die Augen verschlossen als zur Tat kam. Er schilderte vor Gericht, dass er „blind“ mit dem mitgeführten Messer auf Jonas einstach. "Es war ein Reflex", so der Angeklagte. Danach steckte er das blutverschmierte Messer in seine Jacke und entfernte sich vom Tatort. Ein Messer trug er nach eigenen Angaben aus Angst vor Übergriffen schon längere Zeit mit sich herum.
Als der Beschuldigte später in der Wohnung eines Freundes war, hat dieser das Messer an sich genommen, abgewaschen und aus dem Fenster geschmissen, erklärte der Angeklagte der Richterin auf Nachfrage.
Erst später erfuhr er nach eigenen Angaben, dass Jonas Niendorf im Krankenhaus verstorben war. Seiner Freundin berichtete er zunächst nicht von der Tat.
Wenig zufrieden zeigte sich der Vertreter der Nebenklage, Jan Smollich, damit, dass der Tatverdächtige nicht wegen Mordes angeklagt worden ist. „Die Staatsanwaltschaft sieht die Nachweisbarkeit von Mordmerkmalen hier nicht. Es hätte nahegelegen, wenn man schon den Namen des Opfers auf das Tatwerkzeug schreibt, vor Verübung der Tat, mindestens über das Mordmerkmal der Heimtücke nachzudenken. Es ist hier möglicherweise noch etwas anderes im Hintergrund, eine Aussprache, möglicherweise eine Verabredung zu einem Kampf oder einer Schlägerei, dass diese plötzlich und unerwartet dann die Wendung nimmt, dass der Sohn meiner Mandantin mit einem Messer niedergestochen wird, kann mindestens ein Mordmerkmal der Heimtücke begründen,“ so Smollich
Der Angeklagte selbst erklärte, er konnte nicht erklären, warum Jonas Probleme mit ihm hatte.

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