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Fall Jonas: „Er schaute aus dem Fenster und war nervös“

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Flensburg - Ein Zeuge gab dem Angeklagten den Rat, sich zu stellen - Archivfoto: Thomsen

Der vierte Verhandlungstag im Fall Jonas Niendorf begann mit einer Gratulation der Richterin an den für den heutigen Verhandlungstag geladenen Zeugen, der seine Volljährigkeit mit einer Aussage in dem Prozess vor dem Landgericht begehen musste.
Er ist nach eigenen Angaben mit dem Freundeskreis des Angeklagten ebenfalls gut befreundet, mit einigen schon seit mehreren Jahren. Dementsprechend konnte er den Angeklagten einschätzen. Aggressionsprobleme oder dergleichen wären ihm aber nie aufgefallen. Von der Tat habe er erfahren, als er selbst in Dänemark war. Dort wurde er von einem Freund mit einem Videoanruf informiert. Zu sehen war nicht nur besagter Freund, sondern auch der Angeklagte. Beiden erzählten dem Zeugen, dass der Angeklagte Jonas N. in den Hals gestochen habe und dieser verstorben sei. Das wollte er nicht glauben und hielt es zunächst für einen Scherz.
Nach dem die Echtheit der gesprochenen Worte von den beiden Anrufern bestätigt wurden, sagten diese, dass er das Erfahrene nicht der Polizei erzählen solle. Daraufhin meinte der Zeuge dann „Wenn das bei der Polizei ankommt, bin ich der erste der das sagt“. Nach dem Videoanruf entschied der Zeuge dann aber, aus eigenen Stücken die Polizei anzurufen und den Ermittlern sein Wissen mitzuteilen.
Vor Gericht äußerte er: „Ich wäre lieber nicht angerufen worden“. Er wolle mit der Sache nichts zu Tun haben. Es gab vor mehreren Jahren eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Zeugen und dem Opfer, dennoch zeigte er sich von der Tat betroffen.
Bezüglich der früher im Prozess getätigten Aussagen bezüglich eines „Abziehens“ konnte er aber zur Erhellung des Sachverhalts beitragen: Der Zeuge konnte dem Gericht erklären, dass er zusammen mit dem Angeklagten und einem weiteren im Prozess geladenen Zeugen Jonas um 10 Euro beraubt habe. Der Angeklagte soll dabei aber nur im Hintergrund dabei gewesen sein.
Bezüglich der Bewaffnung des Angeklagten sagte er dem Gericht gegenüber aus: „Bestimmt hatte er mal ein Messer, jeder von uns hat mal eines dabei!“

Der beste Freund des Angeklagten

Der weitere geladene Zeuge hatte es im Gerichtssaal nicht leicht, über vier Stunden wurde er verhört. Mit der Sache an sich überfordert, merkte man ihm an, dass er nicht gerne im Zeugenstand saß und die Fragen mehrmals und mit weiteren Nachfragen beantworten musste. Den Angeklagten bezeichnete er selbst als „besten Freund“. „Wir haben viel Zeit miteinander verbracht“, so der Zeuge. Weiter teilte er mit, dass man sich seit rund 7 Jahren kennen würde, man habe über vieles geredet, nicht aber über familiäre Probleme.
Zur Tat selbst konnte er nicht viel sagen - es war jedoch geplant, dass der Angeklagte und ein weiterer Freund sich noch am Abend gegen 18 Uhr treffen wollten, um einen Joint zu rauchen und Alkohol zu konsumieren. Er selbst erschien aber zu spät zu dem Treffen und die beiden Freunde waren nicht mehr in der Wohnung, als er eintraf. Darauf hin sei er Richtung der Aussichtsplattform gefahren, wo man sich öfters traf. Er habe dort aber niemanden angetroffen und sei wieder gefahren. In der Tatzeit zwischen 18:15 und 18:22 Uhr versuchte er ganze 14 Mal, den Angeklagten telefonisch zu erreichen. Wie er dem Gericht erklärte, wollte er wissen was los sei.
Nachdem der Angeklagte und ein anderer Zeuge ihn später in seiner Wohnung aufgesucht hatten, offenbarte der Angeklagte das er Jonas erstochen habe. Er habe dann beide aus der Wohnung geworfen, da er mit der Tat nichts zu tun haben wolle. Er gab dem Angeklagten aber den Rat, sich zu stellen.

Was weiß die Freundin?


Ebenfalls wurde die 17-Jährige Freundin des Angeklagten vernommen.
Sie berichtete von einer Begebenheit, die sich einige Tage vor der Tat zugetragen haben soll: Das spätere Opfer Jonas sei durch Zufall auf ihren Freund und sie getroffen und soll dabei etwas gemurmelt habe, was sich wie „Geh weg mit ihr“ sich anhörte. Darauf hin sind sowohl Jonas als auch das Liebespaar ohne weitere Worte weiter gegangen. Über Geschehene wurde nicht weiter geredet. Man schwieg einfach dazu. Wie die Freundin sagte: „Ich wusste nicht, dass die sich nicht abkönnen“.
Als die Richterin die Zeugin nach dem Messer befragte, brach sie in Tränen aus, gab aber bereitwillig Auskunft. Sie hatte die Messer einige Wochen zuvor von ihrem Vater bekommen. Diese lagen jedoch nicht in der Küchenschublade, da diese voll gewesen wäre. Daher platzierte sie die Messer in einer Kommode in ihrem Zimmer. Dann berichtete sie gefasster weiter, dass ihr Freund den Namen Jonas auf die Klinge geschrieben habe. Sie habe sich jedoch nichts dabei gedacht und auch nicht nachgefragt hat, warum er dieses tue. Nachdem der Freund abends gegangen war, hat sie das Messer gesäubert. „Es soll ja nicht alles mit Edding voll sein, ich wollte sie ja noch benutzen, die Messer“, sagte sie.
Zu Tatnacht konnte sie nicht viel sagen. Sie äußerte, dass ihr Freund am 2. April abends gegen 21 Uhr zu ihr kam, und die ganze Zeit aus dem Fenster geschaut habe nervös und hektisch war. „Er wollte mir aber nicht sagen was er hat“, ergänze sie ihre Beobachtungen. Wenig später im Bett habe sie bemerkt, der Angeklagte. am ganzen Körper gezittert hat. Er wollte seiner Freundin aber zunächst nicht den Grund dafür nennen, da er eine Trennung befürchtete. Nach einiger Zeit habe er dann aber zugegeben, jemanden schwer verletzt zu haben, und weiter, dass er Jonas getötet habe.
Die Zeugenvernehmung der Freundin des Angeklagten wurde nach dem schon über acht Stunden andauernden Prozesstag im Gericht unterbrochen. Sie soll am nächsten Prozesstag am 18. Oktober fortgesetzt werden.
Dort werden auch weitere Freunde und der Vater des Angeklagten vernommen.

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