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Flensburg ist Mitglied der RAD.SH

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Flensburg - Rad-Schutzstreifen dürfen von Autofahrern nur in besonderen Umständen befahren werden - Foto: Thomsen

Die Stadt Flensburg ist seit Donnerstag Mitglied in der RAD.SH, der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein. Gemeinden, Städte und Kreise aus ganz Schleswig-Holstein sind Teil dieses Netzwerkes. Aus diesem Anlass nimmt Oberbürgermeisterin Simone Lange die Mitgliedsurkunde aus den Händen von RAD.SH-Geschäftsführer  Dr. Thorben Prenzel entgegen.

Zur Übergabe der Urkunde wurde die Straße Munketoft als Ort bewusst gewählt, um gleichzeitig auf die Abstandskampagne hinzuweisen, die in diesem Falle nichts mit Covid 19 zu tun hat, sondern die auf das Thema Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrer*innen aufmerksam macht und in den nächsten Tagen im Flensburger Stadtbild wahrzunehmen sein wird.

Autofahrende müssen beim Überholen innerorts mindestens 1,50m einhalten, außerorts sogar 2,00m. Das wurde zuletzt in der Novelle der Straßenverkehrsordnung festgehalten, um mehr Sicherheit für Radfahrende zu erzielen. Häufig ist einfach  Unwissenheit der Grund für mangelnden Sicherheitsabstand. Letzterer muss nämlich auch beim Überholen eines Radfahrenden, der auf einem Schutzstreifen fährt, eingehalten werden. Daher der Appell: Beim Überholen mindestens 1,50m Abstand einhalten und im Zweifel lieber warten.

Schirmherr von RAD.SH ist Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Er begrüßte das Engagement der Stadt und hofft, dass noch viele weitere Kommunen in Schleswig-Holstein Mitglied werden. Das Land Schleswig-Holstein fördert und unterstützt RAD.SH.

Vorsitzender des Vereins ist Dr. Olaf Tauras, Oberbürgermeister von Neumünster: "Radverkehr macht an Stadtgrenzen nicht halt. Vernetzung und gegenseitiger Austausch guter Erfahrungen sind wichtige Bausteine für mehr Radverkehr." Seit 2017 gibt es RAD.SH als Verein. Im Vordergrund steht der Austausch von Informationen, die Erstellung gemeinsamer Materialien, gegenseitige Hilfe und vieles mehr. Ziel ist, gemeinsam für mehr Fuß- und Radverkehr in den Gemeinden, Städten und Kreisen Schleswig-Holsteins zu sorgen.

Derzeit sind rund 45 Kommunen und Kreise aus Schleswig–Holstein Mitglied, damit sind mehr als 1,6 Mio. Bürgerinnen und Bürger vertreten. Landesarbeitsgemeinschaften zum Fuß- und Radverkehr gibt es auch in zehn anderen Bundesländern. Mehr Informationen finden sich auf der Website des Vereins: www.rad.sh

Gemäß diesen Vorgaben und nach Anlage 2 zur StVO wird der Schutzstreifen nicht durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet, sondern durch Linien und Markierungen, welche als Zeichen 340 definiert sind. Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Einen Schutzstreifen durchgängig zu befahren, ist nicht zulässig

Die Regelungen bezüglich des Zeichens 340 richten sich an Kfz-Fahrer, welche den Fahrradschutzstreifen nur in bestimmten Fällen überfahren dürfen. Für Radfahrer sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden, sodass keine Pflicht besteht, nur innerhalb der Linien das Schutzstreifens zu fahren. Dies wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg 2018 bestätigt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.07.2018 – 12 LC 150/16) - Quelle. Bußgeldkatalog.org

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