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Flensburg wird Sperrbezirk - Neue Anordnung zum Schutz gegen Geflügelpest

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Nach dem Nachweis der Vogelpest bei einem Wildvogel im Flensburger Stadtgebiet am 25.11.2016 hat die zuständige Tierseuchenbehörde einen Sperrbezirk in der unmittelbaren Umgebung des Fundgebiets eingerichtet.

. Nach dem Nachweis der Vogelpest bei einem Wildvogel im Flensburger Stadtgebiet am 25.11.2016 hat die zuständige Tierseuchenbehörde einen Sperrbezirk in der unmittelbaren Umgebung des Fundgebiets eingerichtet. Dieser gilt u.a. für das gesamte Flensburger Stadtgebiet. Der bisher bestehende Status eines Beobachtungsgebietes wird damit durch den Sperrbezirk abgelöst. 

Für die Dauer von 21 Tagen gelten im Sperrbezirk besondere Maßnahmen für die Haltung jeglicher Art von Geflügel. Insbesondere ein Verbringungsverbot auch für Fleischprodukte und Eier, besondere Hygienebestimmungen, die aber aufgrund der Landesregelungen ohnehin schon verschärft waren. Weiterhin sind die Jäger vom Verbot der Jagd auf Federwild betroffen. 

Die Flensburger Hunde- und Katzenhalter sind gemäß der Anordnung weiterhin verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Tiere im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. 

Die Regelungen können in der „Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 25. Nov. 2016“ nachgelesen werden. Die entsprechende Amtliche Bekanntmachung ist auf der Startseite von www.flensburg.de hinterlegt. 

Dort befindet sich auch ein Link zu Informationen des Landwirtschaftsministeriums  zur Aviären Influenza (Vogelgrippe) inklusive der Vorschriften für Geflügelhalter des Landes Schleswig-Holstein. Die Stadt Flensburg bittet Geflügelhalter, sich dort zu erkundigen und entsprechend vorschriftsmäßig zu verhalten. 

Das Halten von Geflügel - auch zu privaten Zwecken – ist zudem gegenüber dem Veterinäramt unter vetamt@schleswig-flensburg.de meldepflichtig. Ein Verstoß wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet. 

Die Stadt Flensburg weist weiter darauf hin, dass auch beim Auffinden von verendeten Wasservögeln Vorsicht geboten ist. Fundtiere sollten deshalb liegengelassen und nicht berührt werden. Unter der Tel.-Nr.: 19222 können Fundtiere an die Leitstelle gemeldet werden, damit sie entfernt und entsorgt werden können.

Für generelle Fragen zur Geflügelpest hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet, das  werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160-6666 erreichbar ist. (Stadt-Flensburg)

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