Flensburger Grüne wollen Außenbereiche der Gastronomie bis Mitternacht öffnen

 |  von Thomsen / Foerde.news

Grüne Flensburg Fraktionsvorsitzende Leon Bossen will den Aussenbereich für Gastronomie verlänger - Foto: Thomsen

Flensburg – Die Grünen in Flensburg wollen der angeschlagenen Gastronomie mit längeren Öffnungszeiten für Außenflächen, klareren Regeln und neuen Konzepten für das Nachtleben unter die Arme greifen. Mit einem „Stärkungspaket für Gastronomie und Nachtleben“ hat die Ratsfraktion jetzt eine Beschlussvorlage vorgelegt, die vor allem die Innenstadt beleben soll.

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Im Mittelpunkt steht eine geplante Änderung der Sondernutzungssatzung. Künftig soll Außengastronomie im Kernbereich der Innenstadt bis 24 Uhr zulässig sein. In weiteren innerstädtischen Bereichen soll grundsätzlich bis 23 Uhr geöffnet werden dürfen, in Mischgebieten bis 22.30 Uhr, in Wohngebieten bis 22 Uhr. Gleichzeitig sollen Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen weiter möglich bleiben.

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Für Fraktionschef Leon Bossen ist das ein überfälliger Schritt. „Momentan teilt die Ordnungsverwaltung meistens mit, wenn jemand eine Sondernutzungserlaubnis kriegt für eine Außengastronomie in Flensburg, muss er um 22 Uhr eigentlich dicht machen“, sagte er. Die Folge sei, „dass in der Praxis ab 22 Uhr kein Leben mehr in der Innenstadt stattfindet“. Bossen formulierte es noch deutlicher: „Ich find es traurig, dass ab 22 Uhr die Gehsteige hochgeklappt werden.“

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Die Grünen begründen ihren Vorstoß mit der wirtschaftlich schwierigen Lage vieler Betriebe. Steigende Energie-, Miet- und Personalkosten träfen die Branche seit Jahren. Zugleich gebe es in Flensburg wachsende Konflikte zwischen Gastronomie, Nachtleben, Anwohnern und Behörden. Bossen sagte, die Fraktion habe sich in ihrer jüngsten Sitzung intensiv mit der „gebeutelten Gastronomie“ befasst. Viele Hilfen könnten nur Bund und Länder auf den Weg bringen. „Aber natürlich haben wir geguckt, was können wir eigentlich hier vor Ort machen.“

Nach Darstellung der Grünen geht es nicht nur um längere Zeiten, sondern auch um mehr Verlässlichkeit. Bossen beklagt eine Praxis mit teils unklaren Vorgaben. „Wir haben uneinheitliche und teils unklare Regelungen“, sagte er. Teilweise würden Anordnungen getroffen, „die aber nirgendwo klar geregelt sind“.

Zugleich betont die Fraktion, dass Lärmschutz und öffentliche Belange weiter gelten. In der Vorlage wird ausdrücklich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm verwiesen. Trotzdem sehen die Grünen Spielräume. Bossen sagte: „Wir schlagen jetzt konkret vor, im Kernbereich der Innenstadt auf 24 Uhr zu verlängern.“

Neu ist dabei vor allem die politische Stoßrichtung. Künftig sollen bei Ermessensentscheidungen nicht mehr nur Immissionsschutz, Sicherheit und Ordnung im Vordergrund stehen, sondern ausdrücklich auch die Interessen der Gastronomie und die Belebung der Innenstadt. Bossen sprach von einem „Paradigmenwechsel“. „Die Belange der Gastronomie, die Förderung des Lebens in der Innenstadt und der Nachtkultur“ müssten künftig „explizit in die Abwägung einbezogen werden“.

Über die neuen Nutzungszeiten hinaus enthält die Vorlage drei weitere Prüfaufträge. So soll die Verwaltung untersuchen, wie das sogenannte Agent-of-Change-Prinzip in Flensburg umgesetzt werden kann. Dahinter steckt die Idee, dass neue, schutzbedürftige Nutzungen wie Wohnungen stärker selbst für Lärmschutz vorsorgen müssen, wenn sie in die Nähe bestehender Clubs, Kneipen oder Gastrobetriebe rücken. Bossen formulierte den Gedanken so: „Wenn da etwas gewachsen ist, dann ist das erstmal schützenswert. Das, was neu dahin kommt, muss sich dem anpassen.“

Außerdem soll geprüft werden, ob in Flensburg Nachtkulturzonen ausgewiesen werden können. Gemeint sind Bereiche, in denen sich Gastronomie, Clubs und Veranstaltungsorte bereits konzentrieren und die gezielt weiterentwickelt werden könnten. Als mögliche Räume nennt die Fraktion vor allem Innenstadt und Hafenbereich. Bossen sagte: „Wir wollen, dass wir in Flensburg gezielt Zonen ausweisen, die wir entwickeln können.“

Auch finanziell will die Fraktion ein Signal setzen. Die Verwaltung soll prüfen, ob für Außengastronomie in den Wintermonaten ein saisonaler Gebührennachlass eingeführt werden kann. Als Beispiel nennen die Grünen einen Rabatt von 50 Prozent von November bis März. Ziel sei es, die Nebensaison zu stärken und Betriebe in den umsatzschwachen Monaten zu entlasten. „Wir schlagen ganz konkret vor, dass wir einen Winterrabatt einführen bei den Sondernutzungsgebühren“, sagte Bossen.

Nach dem Gebührenverzeichnis liegen die Gebühren für Außengastronomieflächen derzeit je nach Zone monatlich zwischen 1,20 und 2,80 Euro pro Quadratmeter, jährlich zwischen 13,90 und 33,20 Euro.

Bossen macht kein Geheimnis daraus, dass das Paket allein die Probleme der Branche nicht lösen wird. „Natürlich machen wir nicht das und dann geht es der Gastronomie wieder blendend“, sagte er. Die großen finanziellen Entlastungen müssten von Land und Bund kommen. Dennoch sei die Sondernutzung für die Stadt ein Feld, in dem sie selbst handeln könne. „Das ist ein großer Hebel.“

Beraten werden soll die Vorlage zunächst am 21. April im Hauptausschuss. Zwei Tage später soll sie in die Ratsversammlung eingebracht werden. Nach dem Willen der Grünen sollen die neuen Regeln für Außengastronomie bereits zum 1. Mai in Kraft treten. Über die weiteren Prüfaufträge soll die Verwaltung bis Ende September 2026 berichten.