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Gaffer-Pilot-Projekt in Schleswig-Holstein

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Dies war ein Aprilscherz

Gaffer-Pilot-Projekt in Schleswig-Holstein Laut einer Studie der Ruhruniversität Bochum ist es wissenschaftlich erwiesen, dass rund 80 % der Bevölkerung großes Interesse an dem Leid anderer Menschen haben. Das ist seit einer Studie aus den achtziger Jahren ein Anstieg um 35%.

Die Neugierde nach Schicksalen anderer Menschen liegt nach Ansicht der Wissenschaftler darin begründet, dass die Menschen das Bedürfnis nach Abwechslung und Aufregendem – „vorzugsweise im Abwärtstrend“ haben, erklärt der Psychologie-Professor Dietmar Stelldich von der Hamburger Polizeihochschule. In diesem Zusammenhang lässt sich zum Beispiel das Phänomen der „Gaffer“ sehr gut erklären und wird zumindest im Ansatz verständlich.

Über 90 % der deutschen Handybesitzer verfügen über ein Smartphone mit Kamera und Internetzugang. So ist es nicht verwunderlich, dass an Einsatzorten mit Blaulicht oftmals Personen stehen oder langsamer vorbeifahren als nötig, ihr Handy zücken und schnell ein Paar Bilder und Videos machen - und diese dann in den sozialen Netzwerken posten. Rettungskräfte und Polizei verzeichnen seit geraumer Zeit einen steten Anstieg von Problemsituationen, die mit diesem Phänomen einhergehen. Anfang März ereignete sich auf den Autobahnen A57 bei Köln und A2 bei Magdeburg jeweils ein Unfall. Von der Gegenfahrbahn aus wurden von vorbei fahrenden Personen mit dem Handy besagte Bilder und Videos gemacht. In einem im Vorweg ausgearbeiteten Arbeitsplan postierte die Polizei je Fahrtrichtung einen Beamten, der die filmenden Verkehrsteilnehmer protokollierte. In diesem Kontext waren verschiedene Verkehrsdelikte zu ahnden.

Die vom Protokoll erfassten Autofahrer erhielten kurz darauf von der Bußgeldstelle einen Bescheid, der das Vergehen beschrieb und das vorgesehen Strafmaß wurde per Einzahlungsbeleg erhoben, sowie im Kraftfahrtbundesamt im jeweiligen Punktekonto erfasst. Im Regelfall bedeutete dies eine Geldbuße von 60,00 Euro und ein Punkt im Register. Im Ergebnis wurde eine überdurchschnittliche Menge an „Knöllchen“ verschickt. Das führte zu der Frage, ob das reine Durchsetzen der Verkehrsordnung per Verwarnung der einzig richtige Weg sein kann. Oder – wie z.B. von der Ruhruniversität angeregt – ein distanziertes Miteinander denkbar ist.

Auf Bundeseben wurde das Land Schleswig-Holstein für ein bahnbrechendes Pilotprojekt bestimmt. Daran beteiligt waren die Verkehrsministerien der Länder, Bundesbeauftragte für Infrastrukturelle Planung, Unfallforscher und einige Universitäten. Mit der Erkenntnis, dass die menschliche Neugier nicht zu verhindern und im weiteren Sinne auch nicht zu bestrafen ist, werden Unfallschauplätze mit einer vom Pilotprojekt genauer definierten Brisanz in Zukunft mit einer sogenannten „Interessenten-Area“ ausgestattet. Das bedeutet, dass an bestimmten Unfallorten von der Polizei Bereiche für sogenannte Unfall-Touristen eingerichtet werden, inklusive eines Food-Trucks mit Hot Dogs, Wurst und Pommes Rot-Weiß. Tenor der Idee ist ein Miteinander statt einem Gegeneinander. Nicht zu verhindernde Neugier wird also umgeleitet in Bereiche, an denen der sonst ungeliebte Schaulustige die Arbeiten nicht behindert, sich aber durchaus über den Fortgang der Arbeiten und des Geschehens informieren kann. Aber wie so oft im Leben und vor allem in der Politik findet sich schnell jemand, der aus einer friedenstiftenden Idee – und sei sie noch so skurril – Profit schlagen möchte.

In einer Nachtragsdiskussion des Projektes schalteten sich die Finanzministerien der Länder und das Bundesministerium ein, die das Projekt um eine Gebühren- bzw. Abgabenverordnung – ähnlich einer Kurtaxe bereichern möchten. In dieser ergänzenden Verordnung heißt es nun, dass jeder Einsatz-Interessent für das Betreten der Sonderzone einen Beitrag von zwei Euro zu leisten hat. Kassiert wird von den Einsatzkräften vor Ort – oder aber im Vorfeld zu laufzeitabhängigen vergünstigten Konditionen per App.

Für Interessierte, gibt es in den verschiedenen Stores die “Poli-Interest“ App zum Download und bei Facebook eine eigens eingerichtete Seite unter dem gleichen Namen. Die Gebührenstrategie konnte von den Beteiligten nicht verhindert werden, es konnte aber wohl Einfluss auf die Ausrichtung der Einnahmenweiterleitung genommen werden.

So fließen rund 20 Prozent der Einnahmen an die Länderfinanzkassen zur Abgeltung des Aufwandes durch Staatsbedienstete und 70 Prozent werden an Institutionen wie „der Weiße Ring, die Freiwilligen Feuerwehren und Blaulicht e.V. weiter geleitet. Die verbleibenden 10% sind für Werbemaßnahmen und Ausbau der Infrastruktur vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Projekt entwickelt. Gegner und Befürworter streiten zur Zeit konstruktiv in der Sache und während der eine die Wissenschaft und die Neigung des Menschen als Hauptargument anführt, stellt der Andere das Projekt aufgrund ethischer Bedenklichkeit in Frage. Jeder Leser ist im Grunde nun aufgefordert, sein eigenes Verhalten und sein Interesse dahin gehend zu überprüfen, ob der eher der einen oder der anderen Richtung folgen möchte.Text:Beeke

 

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