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Gefährliche Körperverletzung in der Flensburg-Galerie: Prozessauftakt nach 5 Jahren

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Der Angeklagte hat das spätere Opfer mit einem Messer am Hals verletzt - Archivfotos: Thomsen

Flensburg – In der Flensburg Galerie kam es im Jahr 2018 zu einem Großaufgebot von Rettungskräften. Nun steht der 27-jährige Syrer S, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzungen und einen versuchten Totschlag vorwirft ab dem 26. September vor dem Landgericht Flensburg.

Die ursprüngliche Anklage betraf drei syrische Staatsangehörige, A (22 Jahre), S (27 Jahre) und C (46 Jahre). Das Verfahren gegen A und C wurde jedoch eingestellt. Somit konzentriert sich die anstehende Hauptverhandlung ausschließlich auf die gegen S erhobenen Vorwürfe.

Die Vorgeschichte zu dem Konflikt reicht zurück in den Vortag des besagten Ereignisses. In der Flensburg Galerie war es zu einer Auseinandersetzung zwischen S und einem ihm unbekannten Mann namens K gekommen, bei welcher S eine Verletzung erlitt. Dieser Vorfall ist jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Anklage.

Am 24. November 2018, befand sich K mit vier Begleitern im Erdgeschoss der Flensburg Galerie. Kurz darauf konfrontierten S und A ihn aufgrund des Vorfalls vom Vortag. C, S's Onkel, gesellte sich dazu. Die Situation eskalierte, und es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der S ein Messer zog und mehrere Personen verletzte. Eine der Verletzungen, die an einem Bekannten des K zugefügt wurde, war potenziell lebensbedrohlich.
Im Flur nahe des Ausgangs zum Reismühlenhof sei es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit zunächst sieben beteiligten Personen gekommen: S habe ein mitgebrachtes Klappmesser gezückt und einem von A festgehaltenen Bekannten des K damit eine kleinere Verletzung im Bereich des Oberkörpers beigebracht. Die  Auseinandersetzung habe sich sodann in den Bereich der Verkaufsräume verlagert. Dort habe zunächst S den K mit zwei kleineren Stichen am Rücken verletzt. Anschließend habe S zwei Bekannte des K (im Folgenden: AS und SS <- Initialen vom Gericht raus gegeben) verletzt, die in die Auseinandersetzung eingegriffen hätten: AS habe versucht, den S mit einer Armbewegung auf Abstand zu bringen. Dies sei nicht gelungen. S habe mit dem Messer durch die Jacke des AS in den Bereich zwischen dessen Schulter und Hals gestochen. Damit sei eine ca. 3 bis 4 cm tiefe Wunde nahe der Halsvene bzw. -schlagader verursacht worden, die potentiell lebensgefährlich gewesen sei. Das habe SS gesehen und seinem Bruder AS helfen wollen. Er habe versucht, den Kopf des S mit seinem linken Arm zu fixieren und dessen messerführende rechte Hand zu ergreifen. S habe sich aus diesem Griff herausgewunden, dem SS so unmittelbar gegenübergestanden und einen wuchtigen, bogenförmigen Stich aus Hüfthöhe in Richtung des linken Oberkörpers des SS geführt. Hierdurch habe er eine stark blutende Stichwunde und einen hämorrhagischen Schock erlitten, der eine Notoperation erforderlich gemacht habe. Hierbei sei auch eine durch den Stich verletzte Niere entfernt worden

Die Staatsanwaltschaft wirft dem S in der Anklageschrift gefährliche Körperverletzungen und zulasten des SS auch einen versuchten Totschlag vor. Insoweit hat die II. Große  Strafkammer die Anklage aber mit der Änderung zur Hauptverhandlung zugelassen, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen eines Totschlagsversuchs, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung bestehe. Es erscheine fraglich, ob S die Gefährlichkeit des Messerstichs gegen SS bewusst war. Die Stichführung sei – wie sich auf der Aufnahme der Überwachungskamera zeige – gegen die linke Flanke des SS und gerade nicht in die Herz- oder Halsgegend gerichtet gewesen.

Das Landgericht wird den Fall in den kommenden Wochen genau prüfen. Die Hauptverhandlung soll an mehreren Terminen, beginnend mit dem Prozessauftakt, fortgesetzt werden: 5., 12., 24. Oktober sowie 7., 16. und 29. November 2023, jeweils um 9:15 Uhr.

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