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Gesundheitsminister Garg besucht Arztpraxis zum Impfstart

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Schleswig-Holstein - Die Impfungen beginnen in Schleswig-Holstein zunächst in ca. 1.500 Praxen. Foto: Gesundheitsministerium

Anlässlich des Starts der Impfungen gegen das Coronavirus in Arztpraxen hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg  am 7. April zusammen mit der Vorstandvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung, Frau Dr. Schliffke die Gemeinschaftspraxis Kramkowski/Miklik in Friedrichsort besucht. „Dass wir die Impfkampagne nun auch auf die Arztpraxen ausweiten können, ist ein großer und wichtiger Schritt für die Impfkampagne. Für die große Unterstützung der engagierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein und dem Einsatz der Kassenärztlichen Vereinigung möchte ich mich herzlich bedanken. Um die Vorteile der Impfung in den Praxen ausschöpfen können, brauchen wir allerdings weiterhin viel mehr Impfstoffdosen.“, so Gesundheitsminister Garg.

Seit dem 6. April kann bundesweit in Arztpraxen geimpft werden. Die Impfungen beginnen in Schleswig-Holstein zunächst in ca. 1.500 Praxen. „Wir werden die Pandemie nur durch breites Impfen überwinden können. Die Praxen sind bereit. Wir hoffen alle, dass so viele Menschen wie möglich in den nächsten Wochen die Chance zum Impfen erhalten und auch wahrnehmen“ so Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.

Impfstoff:

Zunächst soll in den Arztpraxen der Impfstoff von BioNTech/Pfizer eingesetzt werden. Bundesweit werden zunächst rund 940.000 Dosen BioNTech-Impfstoff ausgeliefert. Das bedeutet, dass den Praxen, auch in Schleswig-Holstein, zunächst nur etwa 20 Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stehen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson in den Praxen verimpft werden. Die Auslieferung der Impfstoffe an die Praxen erfolgt durch den Bund über den pharmazeutischen Großhandel und über die Apotheken. Das Land ist an diesen Logistikprozessen nicht beteiligt.

Impfpriorisierung:

Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) gilt auch weiterhin, sodass auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Impfpriorisierung einzuhalten haben. Angesichts der aktuell noch geringen Impfstoffmengen sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten sowie deren Kontaktpersonen und Menschen mit Vorerkrankungen impfen. Patientinnen und Patienten werden gebeten, sich zunächst nicht aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt/ihre Ärztin zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden.

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