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Größengrenze für Einzelhandel gestrichen

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Ministerpräsident Daniel Günther hat zum 9. Mai eine Lockerung der Geschäfte in Erlassen - Foto: Thomsen

In Schleswig-Holstein können die Geschäfte vom nächsten Sonnabend (9. Mai) an wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. «Angesichts der positiven Entwicklung der Neuinfektionen durch das Coronavirus sei eine solche Lockerung verantwortbar, sagte Ministerpräsident Daniel Günther gestern in Kiel.

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Zuvor war in Mecklenburg-Vorpommern gefallen, wo bereits gestern landesweit sämtliche Geschäfte ohne eine 800-Quadratmeter-Verkaufsflächenbegrenzung öffnen konnten. Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es aber weiterhin geben, betonten sowohl Günther als auch seine Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hatte sich bereits vor zwei Wochen dafür ausgesprochen, die vom Bund in einer Ministerpräsidenten-Konferenz durchgesetzte Flächenbeschränkung wieder aufzuheben. Sie hatte zu zahlreichen Protesten und Klagen von Einzelhändlern und zu teils kuriosen Verkaufssituationen geführt. So durften etwa Verkäufer in Elektronik-Märkten auf Wunsch von Kunden keine Artikel nach vorn holen und verkaufen, die außerhalb der abgegrenzten 800 Quadratmeter lagen.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz reagierte erleichtert. Bis zum kommenden Sonnabend gilt allerdings noch weiterhin die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter. Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern. Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte galt und gilt die Größengrenze nicht.

Wie Buchholz mitteilte, läuft die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis nur Sonntagsöffnung mit dem heutigen verkaufsoffenen Sonntag aus. Auch die Bäderverordnung für Schleswig-Holstein, die sonst in nahezu allen Urlaubsorten von März bis Oktober die Sonntagsöffnung ermöglicht, bleibt weiterhin ausgesetzt. Die entsprechend angepasste Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und ist zunächst auf den Zeitraum bis zum 18. Mai befristet. Eine Aktivierung der Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden, sagten Günther und Buchholz.

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Buchholz erinnerte angesichts der Ladenöffnung am heutigen Sonntag nochmals daran, dass dieses Angebot „kein Aufruf zum Familienshopping“ sei, sondern allein dazu diene, den wegen des Mai-Feiertags gestern vielfach zu beobachtenden Andrang in den Geschäften zu entzerren.

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Zuvor war in Mecklenburg-Vorpommern gefallen, wo bereits gestern landesweit sämtliche Geschäfte ohne eine 800-Quadratmeter-Verkaufsflächenbegrenzung öffnen konnten. Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es aber weiterhin geben, betonten sowohl Günther als auch seine Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hatte sich bereits vor zwei Wochen dafür ausgesprochen, die vom Bund in einer Ministerpräsidenten-Konferenz durchgesetzte Flächenbeschränkung wieder aufzuheben. Sie hatte zu zahlreichen Protesten und Klagen von Einzelhändlern und zu teils kuriosen Verkaufssituationen geführt. So durften etwa Verkäufer in Elektronik-Märkten auf Wunsch von Kunden keine Artikel nach vorn holen und verkaufen, die außerhalb der abgegrenzten 800 Quadratmeter lagen.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz reagierte erleichtert. Bis zum kommenden Sonnabend gilt allerdings noch weiterhin die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter. Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern. Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte galt und gilt die Größengrenze nicht.

Wie Buchholz mitteilte, läuft die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis nur Sonntagsöffnung mit dem heutigen verkaufsoffenen Sonntag aus. Auch die Bäderverordnung für Schleswig-Holstein, die sonst in nahezu allen Urlaubsorten von März bis Oktober die Sonntagsöffnung ermöglicht, bleibt weiterhin ausgesetzt. Die entsprechend angepasste Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und ist zunächst auf den Zeitraum bis zum 18. Mai befristet. Eine Aktivierung der Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden, sagten Günther und Buchholz.

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Buchholz erinnerte angesichts der Ladenöffnung am heutigen Sonntag nochmals daran, dass dieses Angebot „kein Aufruf zum Familienshopping“ sei, sondern allein dazu diene, den wegen des Mai-Feiertags gestern vielfach zu beobachtenden Andrang in den Geschäften zu entzerren.

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