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Hund „Buddy“ in Flensburger Waldstück erhängt – 38-Jähriger angeklagt

 |  von Thomsen / Foerde.news

Der Hund sollte ins Tierheim oder eingeschläfert werden - Foto: Tierheim Flensnburg

Flensburg – Ein 38 Jahre alter Mann muss sich vor dem Amtsgericht Flensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Hund seiner damaligen Lebensgefährtin in einem Waldstück aufgehängt und getötet zu haben. Angeklagt ist er wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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Der Prozess soll am Mittwoch, 5. August, um 9 Uhr am Amtsgericht Flensburg beginnen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nahm der Angeklagte den Hund „Buddy“ am 31. Mai 2025 mit dem Einverständnis der Halterin an sich. Er soll ihr erklärt haben, das Tier in einem Tierheim abgeben oder sich nach einer Möglichkeit zum Einschläfern erkundigen zu wollen.

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Stattdessen soll der Mann den Hund in ein Waldstück in Flensburg gebracht haben. Dort habe er dem Tier ein Seil um den Hals gelegt und es aufgehängt. „Buddy“ sei dadurch stranguliert worden, habe Schmerzen und Angst erlitten und sei schließlich gestorben. So wird der Tatvorwurf in der Presseerklärung des Landgerichts Flensburg geschildert.

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Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe möglich

Der 38-Jährige ist wegen eines Vergehens nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes angeklagt. Die Vorschrift stellt unter anderem das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund unter Strafe. Strafbar macht sich zudem, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann bereits früher polizeilich beziehungsweise strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zugleich soll er in den vergangenen zehn Jahren strafrechtlich unauffällig geblieben sein. Das zunächst auch gegen die Halterin des Hundes geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Die Halterin und der Angeklagte sollen zur damaligen Zeit ein Paar gewesen sein. Nach den Angaben in der Presseerklärung wollten beide gemeinsam in eine Wohnung ziehen, in der die Haltung von Tieren nicht erlaubt war. Ob dies im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Tat stand, ist Gegenstand des Verfahrens.

Name kursierte früh in sozialen Netzwerken

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Falls kursierte der Name des Angeklagten in sozialen Netzwerken. Dort wurde er unter anderem mit dem gewaltsamen Tod eines 18-Jährigen auf Bahngleisen nahe dem Flensburger NDR-Studio am 23. Dezember 2004 in Verbindung gebracht. Der heute 38-Jährige wäre damals 17 Jahre alt gewesen.

Ob der Angeklagte den Hund tatsächlich getötet hat, muss nun das Amtsgericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.