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Immer mehr Schülerinnen und Schüler kehren ab dem 15. März zum Unterricht in die Schule zurück

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Schleswig-Holstein - Die Regelung gilt bis zum Beginn der Osterferien am 1. April - Archivfoto: Foerde.news

In der kommenden Woche ab dem 15. März werden auch Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 wieder zum Unterricht in die Schulen zurückkehren. Sie gehen in den Wechselunterricht. Das teilte Bildungsministerin Karin Prien heute (8.März) in Kiel mit. "Damit beginnt kontinuierlich für immer mehr Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen wieder ein Stück Alltag. Sie sehen ihre Mitschülerinnen und Mitschüler wieder, sind wieder eine Klasse und erhalten von ihren Lehrkräften ein direktes Feedback. Das haben alle in den vergangenen Wochen vermisst."  Sie betonte, dass aufgrund des sinkenden Infektionsgeschehens ab der kommenden Woche auch im Kreis Pinneberg und in der Hansestadt Lübeck die Schülerinnen und Schüler von Jahrgangsstufe 1 bis 6 vom jetzigen Wechselunterricht in den Präsenzunterricht gehen können.

Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium seien folgende Schritte für die Zeit ab dem 15. März beschlossen worden:

Lübeck, Kiel, Neumünster, Kreise Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein, Plön, Pinneberg, Nordfriesland, Steinburg und Dithmarschen Jahrgänge 1 bis 6 im Präsenzunterricht ab Jahrgang 7 bis Q1 Wechselunterricht Abschlussklassen erhalten wie bisher Präsenzangebote

Die Regelung gilt bis zum Beginn der Osterferien am 1. April. Sollten sich die regionalen Inzidenzzahlen negativ verändern, wird die Lage neu bewertet und es kann Änderungen bei der Art des Unterrichtsangebotes geben.

Stadt Flensburg, Kreise Schleswig-Flensburg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg Ministerin Prien:  "In diesen Kreisen und der Stadt Flensburg ist die Entwicklung nicht eindeutig. Daher sind wir mit dem Gesundheitsministerium übereingekommen, noch zwei Tage das Infektionsgeschehen zu beobachten und dann am Mittwoch zu veröffentlichen, wie es in diesen Kreisen weitergeht. Die Schulen müssten sich auf eine mögliche Änderung vorbereitet.

"Wenn in Flensburg weiterhin die Zahlen sinken, ist ab dem kommenden Montag erstmals Wechselunterricht an den Grundschulen möglich. In den Kreisen Schleswig-Flensburg und im Kreis Herzogtum Lauenburg könnte es einen Wechsel in den Präsenzunterricht für die Grundschülerinnen und Grundschüler und die Jahrgangsstufen 5 und 6 geben und es könnte Wechselunterricht für 7 bis Q1 geben."

Ministerin Prien: "In den Kreisen Segeberg und Stormarn sehen wir im Moment steigende Infektionszahlen. Das kann bedeuten, dass die Schulen in den Wechselunterricht gehen müssen und weitere Öffnungsschritte an den weiterführenden Schulen zunächst verschoben werden müssen."

Testangebote für Schülerinnen und Schüler Das Land habe über 1,2 Millionen Selbsttests zu einem größeren Teil für die Testung von Schülerinnen und Schülern bestellt. Ministerin Prien: "Wir gehen davon aus, dass in der kommenden Woche erste Lieferungen an Schule ankommen könnten und wir erste Tests anbieten können." Je nach Lieferkapazitäten würden prioritär die Abschlussklassen ausgestatte. Dann folgten die älteren Schülerinnen und Schüler, dann die jüngeren.  "Das Testangebot für Lehrkräfte läuft seit nunmehr zwei Wochen und wird auch angenommen. Dennoch muss man sich immer wieder vor Augen führen, dass Antigenschnelltests auch zu falsch positiven Ergebnissen führen können."

Digitale Endgeräte

Das Bildungsministerium hat den Schulen ein Merkblatt für Eltern zur Verfügung gestellt, in dem über Unterstützungsmöglichkeiten für das Beschaffen von digitalen Endgeräten für das Lernen in der Distanz informiert wird. Die dazugehörigen Formulare für eine "Kostenübernahme für ein digitales Endgerät, Software und Zubehör für den Schulunterricht" sowie ein Formular "Bestätigung zur Vorlage beim Jobcenter" sind auf der Homepage des Bildungsministeriums unter dem Stichwort "digitale Endgeräte" über den folgenden Link zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/_functions/formulare_table.html?cms_range=CG

 

Ministerin Prien: "Wir brauchen eine Lernmilliarde"

Die Ministerin forderte weitere Unterstützung für die Schülerinnen und Schülern, die unter der Pandemie gelitten haben und noch immer leiden würden. Das müsse mehr sein als das, was die Länder bereits an Unterstützungsangeboten geschaffen hätten. "Was wir in Deutschland dringend brauchen, ist eine Lernmilliarde", betonte sie. Nach einem Jahr Pandemie zeige sich, dass Schülerinnen und Schüler ganz unterschiedlich mit den Herausforderungen des Distanzlernens zurechtgekommen seien. "Eine solche Lernmilliarde, also ein groß angelegtes Nachhilfeprogramm in der Schule, durch private Anbieter, durch Studierende und Seniorlehrkräfte muss einkommensunabhängig allen Kindern, die es brauchen, zu Gute kommen. Wir müssen uns klarmachen, dass eines der Kinder, dem wir mit diesem Programm wieder auf die Sprünge helfen, den Impfstoff für die nächste weltweite Pandemie entwickeln kann."

Regionale Beschränkungen für Krippen, Kindertagesstätten und Horte

Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das betrifft die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster und Einrichtungen in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie auf der Insel Helgoland.

Das Land hat auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie Stormarn und Segeberg mit deren Einvernehmen Entscheidungen zum weiteren Vorgehen für die Krippen, Kitas und Horte ab dem 15. März getroffen. Entscheidungen zum Vorgehen in einigen Kreisen stehen noch aus.

Pinneberg: Am 15. März erfolgt der Wechsel in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Lübeck: Am 15. März erfolgt der Wechsel in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Für die bislang im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen befindlichen Einrichtungen in den Kreisen Segeberg und Stormarn gilt:

Segeberg: Die Lage wird aktuell beobachtet. Am Mittwoch, 10. März wird entschieden, ob ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetreib zurückgekehrt werden muss.

Stormarn: Die Lage wird aktuell beobachtet. Am Mittwoch, 10. März wird entschieden, ob ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetreib zurückgekehrt werden muss.

Flensburg: Entscheidung, ob ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetrieb gewechselt wird, wird am Mittwoch, 10. März getroffen. 

Schleswig-Flensburg: Entscheidung, ob ab dem 15. März in den aktuell noch in Notbetreuung befindlichen Gemeinden in den eingeschränkten Regelbetrieb gewechselt wird, wird am Mittwoch, 10. März getroffen.

Herzogtum Lauenburg: Entscheidung, ob ab dem 15. März in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gewechselt wird, wird am Mittwoch, 10. März getroffen.

 

Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet, dass wieder alle Kinder in ihren Kindertageseinrichtungen betreut werden. Die Maßgaben zu Hygiene- und Abstandsregeln und der Kontaktbeschränkung bleiben bestehen.

Im eingeschränkten Regelbetrieb wird die weit überwiegende Mehrzahl der Kinder in normalen Gruppengrößen betreut werden. Dies betrifft:

  1. Kinder von Mitarbeitenden aus der kritischen Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
  1. Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind, (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
  1. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (wenn ohne Alternativbetreuung)
  1. Kinder mit besonderem Schutzbedarf (dieser wird grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt)
  1. Kinder mit täglichem, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf sowie Kinder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen.

In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen der eingeschränkte Regelbetrieb gilt und Eltern dieses Angebot noch nicht wahrnehmen dürfen, ist für diese eine Erstattung der Kita-Beiträge weiterhin möglich. Die Einrichtungen erstatten oder erlassen die Beiträge und können diese Einnahmeausfälle mit ihrer Standortgemeinde abrechnen. Das Land übernimmt die entstehenden Kosten

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