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Kabinett beschließt neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz

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Schleswig-Holstein - Dieses Gesetz schreibt das Drehbuch für eine gute ökonomische und ökologische Zukunft des Landes weiter - Archivfoto: Förde.news

Das Kabinett hat heute die von Umweltminister Jan Philipp Albrecht vorgelegte Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein beschlossen. Das Gesetz legt seit 2017 die Treibhausgasreduktionsziele des Landes fest und soll nun durch eine Reihe von konkreten Maßnahmen ergänzt werden.

Zudem wird nun festgehalten, dass die Landesziele an neue Bundesziele angepasst und die Maßnahmen entsprechend darauf ausgerichtet werden. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, diese Anpassung nach Verabschiedung des vorliegenden Bundesgesetzes noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen. „Das schleswig-holsteinische Gesetz bleibt damit Vorreiter im Bundesvergleich und legt fest, dass stets hohe Ziele und weitgehende Maßnahmen verfolgt werden. Wir wollen unsere Rolle als Energiewendevorreiter aktiv wahrnehmen und den Klimaschutz in allen Sektoren umsetzen“, so Albrecht. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten.

„Heute ist ein wichtiger Tag für den Klimaschutz und die Energiewende in Schleswig-Holstein. Als Landesregierung legen wir ein ambitioniertes Gesetz vor, um der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz und kommenden Generationen noch stärker als bisher gerecht zu werden“, sagte Albrecht: „Dieses Gesetz schreibt das Drehbuch für eine gute ökonomische und ökologische Zukunft des Landes weiter.“

Die Neuerungen sehen unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen im Land vor. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, wird die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden zum Standard gemacht. Zudem wird bei Neuerrichtung größerer Parkplätze die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen über solchen Flächen zum Standard.

„Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, so Albrecht: „Aktuelle Studien sehen ein Potential der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben.“

Eine weitere Neuerung sind konkrete Maßnahmen zur Wärmewende. Um im Wärmesektor Fortschritte zur erzielen, werden größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. So kann bei ca. 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit.

Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.

Auch bei eigenen Klimaschutzvorhaben schärft die Landesregierung nach. So erhält der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. Um diese zu erreichen, sollen unter anderem künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zukünftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.

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