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Landesregierung ändert Corona-Bekämpfungsverordnung: Außengastronomie kann öffnen, Modellprojekte können ermöglicht werden

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Schleswig-Holstein - Neue Regeln für Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat heute (9. April) Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie sind gültig ab Sonntag, 11. April, mit Ausnahme der Regelung zur Außengastronomie, die ab Montag, 12. April, wieder öffnen kann. Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angekündigt unter strengen Auflagen wieder öffnen. Ermöglicht werden auch Modellprojekte (starten frühestens ab 19. April). Andere Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Außengastronomie: Kann in Kreisen und kreisfreien Städten, die in der Inzidenz stabil unter 100 liegen, wieder öffnen. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sind auch hier gültig – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind. Alkoholische Getränke dürfen bis 21 Uhr ausgeschenkt werden. Ab 50 Gästen im gesamten Außenbereich (gleichzeitig) bedarf es der Anzeige des Hygienekonzeptes beim zuständigen Gesundheitsamt.

Modellprojekte: Die Gesundheitsämter können für Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur mit strengen Schutzmaßnahmen und Testkonzepten (zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar) Ausnahmen von den derzeitigen Regeln zulassen. Voraussetzung sind die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums und eine wissenschaftliche Begleitung.

Testmöglichkeiten: Beschäftigte in Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegepersonen sollen zweimal pro Woche auf eine Covid-Infektion getestet werden, bei Personen mit einem hinreichenden Impfschutz reicht die Testung einmal pro Woche aus.

Alkoholverbot: Bereiche und Zeiten, in denen das bisherige Alkoholverbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, werden künftig von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

Maskenpflicht: Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft Ordnungswidrigkeiten.

Zudem kündigt die Landesregierung an, dass Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, demnächst ein ärztliches Attest vorlegen werden müssen. Die Attestpflicht soll zeitnah eingeführt werden, Betroffene sollten bei ihrem Arzt / ihrer Ärztin schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern.

Die Landesregierung hat außerdem die Quarantäne-Verordnung verlängert – beide Verordnungen sind nun gültig bis zum 9. Mai.

Weitere Regelungen in Neumünster, Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde

Die Landesregierung hat am 9. April wie angekündigt in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen und der Stadt Neumünster über das weitere Vorgehen ab Montag (12. April) in der Stadt Neumünster und in den Kreisen Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde entschieden.

Rendsburg-Eckernförde

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde findet ab Montag das Regelwerk des 50er-Erlasses Anwendung. Danach dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die zusätzliche Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Kindertagesstätten, Krippen und Horte bleiben im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Pinneberg

Im Kreis Pinneberg (ohne Helgoland) hat sich die Inzidenz unter dem Wert von 100 in dieser Woche stabilisiert, die Notbremse hat hier Wirkung gezeigt. Daher kann im Kreis Pinneberg nun ebenfalls das Regelwerk des 50er-Erlasses wieder Anwendung finden. So gilt hier ebenfalls Click & Meet, die Kitas, Krippen und Horte wechseln aus der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Neumünster

Aufgrund steigender Inzidenzen, mit einem diffusen Infektionsgeschehen und kaum noch möglicher Kontaktpersonennachverfolgung findet in Neumünster zu Montag die Regelung zur Notbremse (100er Erlass) Anwendung. Das bedeutet, dass in Neumünster die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – ab Montag für den Publikumsverkehr geschlossen haben. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Außengastronomie kann in Neumünster nicht öffnen. Für Krippen, Kitas und Horte gilt ab Montag die Notbetreuung. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden. Wie bereits am vergangenen Mittwoch angekündigt werden diese Regelungen auch im Kreis Segeberg weiter umgesetzt.

Weitere Regeln für Neumünster (und Segeberg):

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    - allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    - außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich;
  • Die Öffnung der Außengastronomie und die Lockerung des Alkoholverbots im öffentlichen Raum sind in der Stadt Neumünster und dem Kreis Segeberg derzeit nicht möglich.
Herzogtum Lauenburg

Im Kreis Herzogtum Lauenburg bleibt es vorerst bei den bisherigen Regelungen im Einzelhandel (Click & Meet) und in den Kitas, Krippen und Horten (eingeschränkter Regelbetrieb). Nach aktueller Lagebewertung am kommenden Montag (12. April) werden möglicherweise kurzfristig weitere Maßnahmen eingeleitet.

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