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Lebenslange Haft für den Mörder im Heilpraktikerprozess

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Der Angeklagte hat, laut Gericht, seine Frau im August 2022 ermordet - Foto: Thomsen

Flensburg /Esgrus - Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Flensburg hat heute den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. „Nach umfangreicher Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau Mitte August 2022 getötet hat“, erklärte Stefan Wolf, Pressesprecher des Landgerichts.Der Angeklagte hatte seiner Ehefrau heimlich eine tödliche Dosis eines Antidepressivums verabreicht, was zu einer durch Atemreduktion verursachten Todesfolge führte. „Es konnte nicht genau festgestellt werden, über welchen Zeitraum und in welcher Form das Medikament verabreicht wurde“, so Wolf. Zwei Stichwunden im Bauchbereich der Geschädigten seien hingegen nicht todesursächlich gewesen.Der Angeklagte hatte sich damit verteidigt, seine schwer kranke Ehefrau auf deren Wunsch hin getötet zu haben. Diesen Aussagen schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben. „Die Kammer hält seine Ausführungen für widersprüchlich und insgesamt nicht glaubhaft“, sagte Wolf. „Die Beweisaufnahme ergab keinerlei Anhaltspunkte für einen Todeswunsch der Getöteten.“ Ein Abschiedsbrief, der bei der Getöteten gefunden wurde, sei nach Überzeugung der Kammer vom Angeklagten gefälscht worden, um die Tat als gemeinsamen Suizidversuch darzustellen.Das Gericht erkannte die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier an. „Die Getötete hat mit einem Angriff nicht gerechnet“, betonte Wolf. Zudem habe der Angeklagte aus Habgier gehandelt, um an das Erbe seiner wohlhabenden Ehefrau zu gelangen. Er selbst war vermögenslos.Hinzu kommt, dass der Angeklagte bereits wegen Sexualdelikten an seinen Patientinnen im Visier der Strafverfolgungsbehörden stand. „Am 29. Juni 2022 hatte die Polizei eine Gefährderansprache durchgeführt“, erläuterte Wolf. Am 8. August 2022 fand eine Durchsuchung im gemeinsamen Haus des Paares statt.Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist praktisch ausgeschlossen, dass der Angeklagte nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen werden kann. „Auch für spätere Zeitpunkte wird die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung erheblich erschwert“, fügte Wolf hinzu.Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte den Tod seiner Frau genutzt hat, um die Ermittlungen wegen der ihm vorgeworfenen Sexualdelikte zu erschweren. „Er hat seine Frau vor der Tat isoliert und ihr Vermögen weitgehend verbraucht“, sagte Wolf. Nach der Tat habe er es zumindest in Kauf genommen, dass sie noch tagelang bei Bewusstsein war und litt.Auf Antrag der Tochter der Getöteten, der Nebenklägerin, sprach die Kammer ihr ein Hinterbliebenenschmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Ein darüberhinausgehender Schmerzensgeldanspruch wurde abgelehnt.Der heutige Tag markiert den 39. Verhandlungstag in diesem Verfahren, das am 28. März 2023 begonnen hatte. „Im Verlauf der Hauptverhandlung wurden zahlreiche Zeugen vernommen und drei Sachverständigengutachten eingeholt“, schloss Wolf seine Erklärung.

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